Deadline 31.07.2011: Promotionsstipendien zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Im Rahmen ihrer Wissenschaftsförderung schreibt die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für das Jahr 2012 acht Doktorandenstipendien für wissenschaftliche Qualifizierungsvorhaben im Sinne des Stiftungszwecks aus. Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete bis zum 31. Juli 2011 (Datum Poststempel). Die Förderung soll zum 1. Januar 2012 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Stipendien beträgt zwei Jahre.

Das vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1998 verabschiedete Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur formuliert den Auftrag der Stiftung, „in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wach zu halten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen.“ (§ 2 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes)

Für ein Stipendium können sich alle Hochschulabsolvent/innen bewerben, deren Promotionsvorhaben thematisch dem Stiftungszweck entsprechen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Stiftung Aufarbeitung sowie von Gutachten zu den einzelnen Anträgen. Für die Entscheidungsfindung ist die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans, die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit ausschlaggebend. Übersteigt die Zahl der förderungswürdigen Anträge die der zu vergebenden Stipendien, so behält sich die Stiftung das Recht vor, bei gleicher Qualität der Anträge jenen Vorhaben Vorrang einzuräumen, die sich dem Themenkreis „Widerstand, Opposition und nonkonformes Verhalten in der SBZ/DDR“ annehmen. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur möchte auf diese Weise das Augenmerk der Forschung auf jene Menschen lenken, die sich zwischen 1945 und 1989 in der SBZ/DDR dem Herrschaftsanspruch der SED verweigert haben.

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