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23. Januar 2013

Neue Rahmenpromotionsordnung in Kraft getreten!

Martin Bayer, 17:43 Uhr in Allgemeines, Graduiertenschule, Promotionsprogramm, Rechtsgrundlage

Seit 22.01.2013 ist die neue Rahmenpromotionsordnung (RPromO) der FAU in Kraft.

Die RPromO regelt das Promotionsverfahren an der FAU für alle Fakultäten und wird durch die Bestimmungen der ebenfalls neu inkraftgetretenen spezifischen Fakultätspromotionsordnungen (FPromOs) ergänzt.

Ziel der Änderung ist es, einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen und für Transparenz zu sorgen.

Was ist neu:

  •  verpflichtende Registrierung und Zulassung zu Beginn des Promotionsvorhabens
  •  Eröffnung des Verfahrens (bei Abgabe der Dissertation) erst nach Zulassung möglich
  •  Abgabe der Dissertation in maschinenlesbarer Form für alle verpflichtend
  •  einheitliche Dokumente zur Zulassung (§ 8 RPromO und § 8 FPromOs) und Eröffnung des Verfahrens (§ 9 RPromO und § 9 FPromOs)
  •  Überarbeitete, personalisierte Anträge (mit allen Erklärungen und geforderten Dokumenten) stehen in der Doktorandendatenbank docDaten zum Download bereit.
  •  Die Fortschritte im Verwaltungsablauf Ihres Promotionsverfahrens sind dort nach Anmeldung ebenfalls  einsehbar.

Weitere Hinweise sowie die Texte der Promotionsordnungen finden Sie auf den Websites der Graduiertenschule der FAU.

Pressemeldung zur neuen Rahmenpromotionsordnung

30. Mai 2012

Doktorandenstatus an deutschen Universitäten

Daniel Holl, 09:49 Uhr in Allgemeines, Graduiertenschule, Rechtsgrundlage

In einem Offenen Brief zur Einführung eines Promovierendenstatus an den deutschen Hochschulen fordert die Promovierenden-Initiative (www.promovierenden-initiative.de), Doktorandinnen und Doktoranden an den Unis als eigene Statusgruppe anzuerkennen. An vielen deutschen Universitäten ist die Situation bislang unübersichtlich: Manche Promovierende zählen als Mitarbeiter/innen, andere sind aufgrund der Immatrikulation zum Promotionsstudium Angehörige der Uni, externe Doktoranden haben häufig jedoch keinerlei Status an der Universität, obwohl auch sie eine wichtige Forschungsleistung erbringen. Trotz des wichtigen Beitrags von Promovierenden gebe es bisher nicht einmal verlässliche und vollständige Daten über die Anzahl von Promovierenden an den deutschen Hochschulen, kritisiert die Initiative.

Die FAU ist hier glücklicherweise schon einige Schritte weiter: Mit Änderung der Grundordnung der Universität im vergangenen Jahr sind Promovierende, die an der Graduiertenschule der FAU registriert sind, Mitglieder der Universität, auch wenn sie nicht als Studierende immatrikuliert sind und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen (§17a Grundordnung). Durch die Registrierung ist außerdem gewährleistet, dass die Doktorandinnen und Doktoranden an der FAU auch in ihrer Zahl und Vielfalt wahrgenommen werden. Im Augenblick wird außerdem diskutiert, wie die Statusgruppe der Promovierenden stärker an den Formen der Mitbestimmung beteiligt werden kann.

23. September 2009

Neue Promotionsordnung der Naturwissenschaftlichen Fakultaet

Monica Mayer, 17:07 Uhr in Rechtsgrundlage

Die Universität hat am 15.09.2009 eine neue Promotionsordnung für die Naturwissenschaftliche Fakultät umfassend die Fachrichtungen
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Geowissenschaften erlassen.
Die aktuelle Fassung finden Sie unter http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/NAT1/PO_Naturwissenschaften.pdf

17. September 2009

Krankenversicherung

Monica Mayer, 10:03 Uhr in Rechtsgrundlage

Die Krankenversicherung für Promovierende ist kein ganz einfaches Thema, da Promovieren an sich noch keinen Versicherungsstatus begründet. Wir haben nun einige Infos für Sie zu diesem Thema zusammengestellt, die Sie auf den Seiten der Graduiertenschule (unter Finanzierung) finden.

24. Juli 2009

Neue Promotionsordnung fuer den Grad eines Dr. phil.

Monica Mayer, 16:04 Uhr in Rechtsgrundlage

Seit dem 16.07.2009 ist die neue Fassung der Promotionsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg für den Grad eines Dr. phil. gültig.
Ganz besonders zu beachten: die Möglichkeit einer kumulativen Promotion in den Promotionsfächern Psychologie und Psychogerontologie (§ 12, Abs. 2).
Die neue Ordnung ist auf den Studien- & Prüfungsordnungenseiten der Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie einzusehen.

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