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Notiz: BITV 2.0 tritt in Kraft

Wie heutige aus den einschlägigen Magazinen und Netzwerken veröffentlicht wurde, tritt ab morgen die lange erwartete BITV 2.0 in Kraft.

Die Verordnung kann auf http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl eingesehen werden.

Da die BayBITV sich auf die jeweils aktuelle Bundes-BITV bezieht, bedeutet dies folgegemäß, daß ab morgen auch in Bayern die in der BITV aufgeführten Regelungen in Kraft treten.

Die BITV gibt die Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Design und Inhalten für Webauftritten vor, welche von allen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes einzuhalten sind.

 

WCAG 2.0 in deutsch

Erstmals wurde eine deutsche Übersetzung der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) im Entwurf veröffentlicht:

http://wcag2.0-blog.de/2009-07-28

Bis Oktober 2009 soll die finale Version erstellt werden.

Die WCAG 2.0 sind die Empfehlungen zu internationalen Richtlinien für barrierefreie Internetangebote des World Wide Web Consortiums (W3C). Als De-facto-Standards spielen W3C-Empfehlungen eine Schlüsselrolle bei der weltweiten Verbreitung und Nutzung einheitlicher Internettechniken. Zu den bekanntesten dieser Techniken gehören Entwicklungen wie HTML, XHTML und XML, die den reibungslosen Datenaustausch im Internet überhaupt erst ermöglichen.

Die WCAG ist dabei auch die Grundlage für die deutsche BITV. Die Verordnung, die regelt, wie deutsche Einrichtungen des öffentlichen rechts Websites barrierefrei zu gestalten haben. (Die BayBITV die in Bayern gilt, verweist auf die jeweils aktuelle BITV des Bundes).

Mit der kommenden offiziellen deutschen Version der WCAG 2 ist damit zu rechnen, daß danach auch die BITV in einer neuen Version aktualisiert wird.

iPhone und co und Webauftritte

Mit der immer stärkeren Verbreitung von internetfähigen Handys und Multifunktionsgeräten steigen die Ansprüche an Webauftritte: Webauftritte die auf feste Größen gestaltet (meist Tablelayouts) machen unter solchen Geräten Probleme.

Die Regeln und Gesetze zur Barrierefreiheit unterstützen bei Webauftritten aus öffentlicher Hand den Anspruch darauf, daß Seiten auch mit solchen Geräten bedienbar sein müssen.
(Sie müssen unter den Spezialgeräten nicht schön sein, aber der gesamte Inhalt muss unter selber Adresse errreicht werden können!)
Mit Übergangsfristen gilt dies für alte Webauftritte, für neue gilt es sofort. Und es gilt unabhängig davon ob der Zugriffs auf eine Benutzergruppe beschränkt ist oder nicht.
(Sprich: Das gilt auch für Intranets oder interne webbasierte Verwaltungssysteme)

Zudem muss ganz klar gesagt werden: Wer auf spezielle Browser oder besondere Auflösungen Webseiten ausrichtet, verschwendet Geld (im öffentlichen Bereich: Steuergelder oder hier an der Uni auch Gelder der Studierenden).
Denn spätestens bei einer neuen Browsergeneration oder den Bedarf an Skalierbarkeit (immer gegeben durch verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Fehlsichtigkeiten) muss bei solchen Webauftritten nachrepariert oder neu gestaltet werden.
Bei professionellen, also barrierefreien Webauftritten ist dies nicht der Fall.

Wenn also Inhalte in einer Website mit einem Handy nicht gelesen werden können oder man gar einen “Hintereingang” (z.B. die alten wap-Zugänge) zugewiesen bekommt, sollte man nachbessern (als Webmaster) oder sich entsprechend äußern/beschweren (als Nutzer).

Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritte (V1.6)

Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritte (V1.6)
Die “Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritte” wurde didaktisch überarbeitet und neu strukturiert.

Die Checkliste wurde am letzten Freitag dem Ausschuß für Rechenanlagen vorgelegt. Dieser nahm die Checkliste sehr positiv aus und entschied sich dazu, für die Checkliste eine offizielle Empfehlung auszusprechen.

Die neue Struktur in Einzeldokumenten soll dabei helfen, die Liste übersichtlicher zu machen. Zudem erlaubt die Struktur es auch, daß die Liste leichter in anderen Organisationen des Öffentlichen Dienstes übernommen werden könnte.

Weitere Informationen und Downloads finden sich unter der URL:

http://www.vorlagen.uni-erlangen.de/regeln/checkliste.shtml

Keine BIENE 2007

Dieses Jahr macht das Projekt BIENE eine Pause um die aktuellen Entwicklungen im Internet zu analysieren. Diese werden dann im nächsten Jahr in einem neuen Wettbewerb zu tragen kommen.

Merh Informationen unter: http://www.biene-award.de