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Musterbeschreibung Online-Manager

Die Entwicklung und die verlässliche, nachhaltige Betreuung von größeren Webangeboten wird sehr häufig in der Komplexität und den erforderlichen Kompetenzen unterschätzt.

In Folge dessen werden häufig zwar schöne Relaunches von Webangeboten gefordert und ins Web gestellt; Diese Webangeboten “verkümmern” jedoch recht schnell in Aktualität und Form.

Wenn zudem ein komplexes CMS verwendet wird, kann es auch dazu kommen, daß mangels Aktualisierungen des Systems auf neue Versionen durch einen erfahrenen Administrator, das Webangebot anfällig wird gegen Hacking-Attacken oder anderen Missbrauch.
Zuallerletzt kommt auch noch das Problem mangelnder Schulungen für die Autoren hinzu.

Insbesondere mangelhafte oder gar keine Schulungen, sorgen oft dafür, daß Autoren das jeweilige Verwaltungssystem (egal ob komplexes CMS, “Light-CMS” oder modernen Editor)  nicht beherrschen und verstehen und  es daher als schlecht empfinden. Dabei liegt dann nur selten wirklich ein technisches Problem vor als vielmehr ein “soziales”.

Um diese Probleme zu vermeiden ist es zwingend notwendig, daß  es eine Art “Kümmerer” gibt, der oder die sich um den oder die Webauftritte kümmert: Inhalte kontrolliert, Autoren schult und einweist, teilweise auch dafür sorgt, daß Inhalte die in einer mangelhaften Form publiziert wurden, korrigiert werden und der sich um die technische und administrativen Belange des Systems kümmert.

Ein solcher Kümmerer, auch “Online-Manager” genannt, muss in der Lage sein, auf den Gebieten der Systemadministration, des Webdesigns und der Webentwicklung, fachlich und sachlich richtige Entscheidungen zu treffen und bei Auftragsarbeiten die Qualität der Ergebnisse zu werten.

In Zusammenarbeit mit der Technischen Fakultät wurde eine Musterbeschreibung entwickelt, welche die Tätigkeiten und Aufgaben eines Online-Managers beschreibt.

Diese Musterbeschreibung steht hiermit zum freien Download zur Verfügung:

Zur leichteren Nutzung innerhalb eigener Briefvorlagen wurden in der Musterbeschreibung eigene Kopf- und Fußzeilen weggelassen.

 

Online-Manager an der FAU

Das RRZE-Webteam ist der Meinung, daß jede größere Organisationseinheit (Fakultäten, sowie eigenständige größere Einrichtungen mit mehreren Beschäftigten) einen eigenen Online-Manager beschäftigen sollte.
Dieser Online-Manager sollte dabei etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit rein in und für seine Einrichtung unterwegs sein und den Rest der Zeit in Zusammenarbeit mit dem RRZE WebTeam die jeweiligen Webangebote pflegen und weiterentwickeln.

Eine rein zentrale Lösung, bei der ein Team von Betreuern vorhanden wäre, hätte sicherlich auch seinen Charme und hätte auch organisatorische Vorteile. Allerdings muss jeder Online-Manager in seiner Tätigkeit auch einen sehr engen Kontakt mit den jeweiligen Autoren und Kunden pflegen; Dabei muss auch eine gewisse Vertrauensbasis geschaffen werden.
Auch Fragen der” Loyalität” sind dabei nicht zu vergessen: Wenn eine zentrale Abteilung in der Verwaltung Vorgaben erließe, müssten sich die Online-Manager danach richten und die Bedürfnisse und Wünsche “ihrer” Einrichtungen hintenanstellen. Ob dies wirklich im Sinne der Sache wäre, wäre dahingestellt.

Eine reine Tätigkeit nur bei der Einrichtung hingegen, würde die Gefahren mit sich bringen, daß der Aussenblick verloren ginge und auch daß man wenig “Input” zu neuen Entwicklungen bekäme.

Das RRZE-WebTeam sieht daher in dieser kooperativen Zusammenarbeit die beste Lösung.

 

 

 

Statistik der verwendeten CMS, Redaktionssysteme und Editoren

Auf der Website www.statistiken.rrze.uni-erlangen.de können verschiedene statistische Daten über die Webauftritte der Universität und weiterer Einrichtungen im Regionalkonzept abgerufen werden.

Bereits seit längerem gab es dort eine täglich aktualisierte Statistik der verwendeten CMS, Redaktionssysteme und Editoren. Diese wurde nunmehr verbessert: Ab sofort ist es möglich, die einzelnen Monate seit Oktober 2009 abzurufen. Auf zwei weiteren Seiten wird der Trend seit Oktober 2009 bis heute in einer Grafik und als CSV vorgehalten.

(Hinweis: Die Grafiken werden mit Hilfe von HTML5 canvas erzeugt. Daher sind sie nur mit modernen fehlerfreien Browsern abrufbar. Benutzer von Internet Explorer 7 oder älter müssen daher mit der CSV-Ausgabe  und den tabellarischen Daten vorlieb nehmen und diese in einem geeigneten Programm selbst als Grafik umwandeln.)

Deutlich am meisten wird an der FAU jedoch der Webbaukasten verwendet. Dieser wird zum Stand von heute mit allen Versionen auf 59,2% aller Webauftritte eingesetzt. (Im Oktober 2009 waren es erst 40%).

Nach langem Abstand folgt Joomla als nächstes mit 2%, Typo3 mit 1,5% Nutzungsanteil.

Waren im Oktober 2009 noch fast 50% aller Webauftritte durch unterschiedlichen und nicht identifizierbaren Werkzeugen und Verwaltungssystemen erstellt, sind es im Juli 2011 nur noch 29,5%. Eindeutiger Gewinner dieser Umverteilung ist auch hier der Webbaukasten, der in diesem Zeitraum fast 20% Anteil zulegte. Dies bei einer gleichzeitigen leichten Zunahme der Gesamtzahl aller Webauftritte der FAU.

Interessant dürfte sein die Entwicklung von Joomla, Typo3 und  Microsoft Frontpage zu betrachten, in der Statistik ohne Versionsnummern. Die Nutzung von Typo3 ist von 2.2% Nutzung im Oktober 2009 heute auf 1,5% gesunken. Joomla dagegen im selben Zeitraum ist von 0,8% auf 2% gestiegen.

Das CMS Plone, welches 2009 noch mit 4 Installationen aufwartete und einen guten Ruf aufwies,  taucht heute nicht mehr in der Liste über einem Vorkommen auf. Auch aufgrund verschiedener bekannter Umsetzungsvorhaben dürfte damit zu rechnen sein, daß der Nutzungsanteil von Joomla weiter steigen wird, während Typo3 nach und nach abgeschafft wird. Aber auch dies im Vergleich zum Webbaukasten auf niedrigem Niveau.

Zur Umsetzung: Die Statistiken werden mit der JavaScript-Bibliothek jQuery und dem Plugin  flot erzeugt.

 

 

Vorläufige Stellungsnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)

Zur Auswirkungen des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) auf Webangebote
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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Mit der geplanten Neufassung des JMStV zum 1. Januar 2011 sollen künftig auch Webangebote den Anforderungen des
Jugendmedienschutzes genügen. Viele IT-Experten und Organisationen weisen allerdings schon jetzt auf mannigfaltige Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben hin, die u.a. auch neue Kontrollpflichten für die Betreiber von Webangeboten beinhalten.

An der Universität Erlangen-Nürnberg werden mehrere hundert eigenständige Webangebote betrieben, die insgesamt über 9 Millionen Einzelseiten und Dateien öffentlich abrufbar stellen. Abhängig von der endgültigen Umsetzung des JMStV wären möglicherweise umfangreiche Änderungen an den vorhandenen Webangeboten notwendig. Konkrete Informationen über die Art der technischen Umsetzung des JMStV liegen jedoch noch nicht vor. Die Universität ist daher der Meinung, dass die Betreiber von Webangeboten erst nach Vorlage einer konkreten Ausführungsbestimmung tätig werden müssen.

Untermauert wird diese Entscheidung von Dr. Steinhäußer, Controller der Universität:

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als staatliche Einrichtung ist bekanntlich eine nachgeordnete Behörde des Wissenschaftsministeriums. Wenn mit dem JMStV (…) bestimmte neue Pflichten auch auf die Universitäten zukommen sollten (…), wird uns dies das StMWFK mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf mitteilen und uns sagen, wie die Umsetzung des JMStV erfolgen soll.

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter folgenden Links (aktualisiert am 1.12.2010):

Auswirkungen der Neufassung des JMStV auf Webangebote der Universität Erlangen

Uns liegen einige Anfragen vor, über die Konsequenzen die sich aus der geplanten Neufassung des “Jugendmedienschutz-Staatsvertrages” (JMStV) bzw. dem “Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)” für Betreiber von Webangebote der Universität Erlangen ergeben werden.
Vgl: PDF: Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

Worum geht es:
In der Neufassung des JMStV werden erstmalig auch die neuen Medien nicht mehr ausgeklammert, sondern sind im Fokus von Maßnahmen, die dem Jugendschutz dienen sollen.
Betroffen sind also nun auch “Anbieter von Telemedien” und Anbieter von “Inhalten von Telemedien”.

Aufgrund der unklaren Gesetzesvorlage, sowie dem Fakt, daß es auch noch keine Ausführungsverordnung gibt, kann die Frage noch nicht abschließend beantwortet werden. Das RRZE wird sich unter Einbeziehung verschiedener Kontakte und Gremien (Verwaltung, DFN und andere) darum bemühen eine Handlungsempfehlung für seine Kunden zu erstellen.
Wir bitten daher Interessierte und betroffene Webmaster(innen) um Geduld.

Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet Angeboten

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgende Rahmenbedingungen für den Betrieb von Webauftritten hin: Der Betrieb von Softwareprodukten, die von Fremdfirmen angeboten werden und eine Analyse des Benutzerverhaltens auf einem Webauftritt ermöglichen, ist problematisch und sollte daher unterlassen werden. Nutzer des Webdienstes des RRZE erhalten bereits als Alternative zu solchen
Werkzeugen eine anonymisierte und automatisch erstellte Statistik über die Zugriffe auf ihre Webauftritte.

Am 26./27.November 2009 erging durch die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich der Beschluss:

Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet Angeboten

Viele Web Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden.

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.

Auf Ersuchen des Staatsministeriums um Weiterleitung der Information und gemäß dem oben zitierten Beschluss, empfiehlt das Webteam des RRZE allen Webmastern der Universität Erlangen-Nürnberg dringend, möglichenfalls eingesetzte Werkzeuge zum Web-Controlling und zur Nutzeranalyse zu beseitigen. Bitte leiten Sie diese Information zum Datenschutz auch an alle weiteren betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiter.

Der berechtigte Wunsch nach einer Statistik zur eigenen Website stößt dann an seine Grenzen, wenn Analysewerkzeuge genutzt werden, die es Dritten erlauben, die Daten des einen Webauftritts mit denen eines anderen zu kombinieren. Ein sogenanntes Bewegungsprofil, das mit Hilfe der Software erzeugt werden kann, dokumentiert jeglichen “Verkehr” eines Nutzers und damit jede von ihm besuchte Webseite. Diese Art der Besucheranalyse wird als User Tracking, bzw. als Webtracking bezeichnet.

Um Webmastern die Identifikation der Webauftritte zu erleichtern, die Webtracking praktizieren, hat das Webteam des RRZE eine Liste der am häufigsten eingesetzten Web-Controlling-Tools zusammengestellt: ‘Google Analytics’, ‘eTracker’, ‘Quantcast’, ‘IVW’, ‘Spring’, ‘OEWA’, ‘WEMF’,'Opentracker’, ‘Sitestat’, ‘Sitecatalyst’, ‘ProspectFinder’, ‘eStat’, ‘WiredMinds’, ‘Reinvigorate’, ‘Piwik’, ‘StormAnalytics’, ‘Webtrends’, ‘Sitemeter’, ‘Gallup’, ‘XiTi’, ‘W3Statistics’.

Google Analytics wird als prominentestes Analysewerkzeug namentlich im Beschluss der Datenschützer erwähnt. Dass die Gefährdung durch andere Analysewerkzeuge, die nicht im Fokus der Berichterstattung stehen, genauso groß bzw. noch größer ist, sollte dabei jedoch nicht unbeachtet bleiben. So wird beispielsweise das ebenfalls weit verbreitete Tool IVW oft unbemerkt mit Hilfe von Werbebannern auf den Servern der Werbeträger aufgerufen.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass nicht ausschließlich nur die IP Adresse geeignet ist, einen Personenbezug herzustellen. Im Beschluss wird sie zwar ausdrücklich erwähnt, der Schwerpunkt des Beschlusses bezieht sich jedoch grundsätzlich auf allgemeine pseudonymisierte Nutzungsdaten. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass neben der IP Adresse künftig auch andere pseudonymisierte Nutzungsdaten, wie beispielsweise spezielle Angaben zum verwendeten Browser, gekoppelt mit dessen Plugins und der entsprechenden Einsatzumgebung, in Betracht kommen.

Das Webteam des RRZE weist ausdrücklich darauf hin, dass zwischen Website übergreifendem professionellem Webtracking durch Marketingunternehmen und dem Anfertigen einfacher Zugriffsstatistiken unterschieden werden muss. Gegen den Einsatz einer lokalen Analysesoftware die keinen Abgleich mit anderen Datenbanken vornimmt und damit auch keinen Personenbezug herstellen kann, spricht – auch unter Berücksichtigung des obigen Beschlusses – nichts. Allen Einrichtungen, die einen Webauftritt beim RRZE hosten, steht deshalb auch eine automatisierte Statistik ihres Webauftritts zur Verfügung. Wenn Sie sich im Webmasterportal anmelden, finden Sie dort auch den direkten Link zu Ihrer eigenen Statistik.