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Promotionstipendien, Druckkostenzuschüsse, Reisekostenzuschüsse und Projekte (FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH)

Gegründet wurde die FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH im Jahr 1959, indem die damalige Mehrheitsgesellschafterin der Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Allgemeine Verlagsgesellschaft mbH, in die FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH umgewandelt wurde.

Die FAZIT-STIFTUNG fördert die Promotion an Hochschulen durch

  • Stipendien
  • Druckkostenzuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse
  • Projekte

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Bewerbungsfrist: laufend

Mobilitätsbeihilfen des Bayerischen Hochschulzentrums für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST)

Fortgeschrittene Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa bzw. aus Bayern erhalten die Möglichkeit, in Kooperation mit Lehrenden an bayerischen Hochschulen Mobilitätsbeihilfen in Form von Stipendien für Forschungsaufenthalte in Bayern bzw. im östlichen Europa zu beantragen (Reisekosten/-zuschüsse, Aufenthaltskosten).

Schwerpunktbildung erfolgt 2024 zu Gunsten der Regionen / Länder: westlicher Balkan und Ukraine.

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Bewerbungsfrist: 29.04.2024

Forschungsförderung (Hans-Böckler-Stiftung)

Die Hans-Böckler-Stiftung versteht sich als Ideenwerkstatt. Dazu fördert sie Forschungsprojekte Dritter und betreibt mit ihren wissenschaftlichen Instituten eigene Forschung. Forschungsförderung und Eigenforschung der Stiftung zielen auf den Transfer von Wissen in die Öffentlichkeit und haben daher einen Praxisbezug. Die Forschung ist den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet und stellt sich der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Debatte.
Die Arbeit der Forschungsförderung trägt auch dazu bei, eine neue Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu fördern, die sich einer qualitativ hochwertigen Forschung und einer arbeitnehmerorientierten Perspektive gleichermaßen verpflichtet fühlen.

Themenfelder:

  • Förderlinie Transformation
  • Strukturwandel und Innovation
  • Mitbestimmung und Wandel der Arbeitswelt
  • Globale Arbeitsteilung
  • Wohlfahrtsstaat und Institutionen der Sozialen Marktwirtschaft
  • Bildung und Qualifizierung
  • Geschichte der Gewerkschaften

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Bewerbungsfrist: 15.05.2024

Mobilitätsbeihilfen + Teilstipendien (Baychina)

Studierende bayerischer Hochschulen haben die Möglichkeit, eine Unterstützung in Form von Mobilitätsbeihilfen und Stipendien für fachbezogene Studienaufenthalte in China zu beantragen. Als Vergabekriterien werden die akademischen Leistungen, ein Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers (Professor der Heimatuniversität), ein ausführliches Motivationsschreiben sowie der Studienplan herangezogen. Die Förderung kann für max. 5 Monate beantragt werden.

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Bewerbungsfrist: 31.05.2024

 

 

Projektbezogener Wissenschaftleraustausch (BayCHINA)

BayCHINA fördert den Austausch zwischen Dozenten aus Bayern und China sowie die Zusammenarbeit in Forschung & Lehre. Bei Bedarf vermittelt das BayCHINA Kontakte zu chinesischen Institutionen und Wissenschaftlern.

Das BayCHINA fördert Forschungsprojekte über einen projektbezogenen Wissenschaftleraustausch, der dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen bayerischen und chinesischen Institutionen dient. Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Das Förderprogramm richtet sich an alle Disziplinen und ist grundsätzlich themenoffen. An den Projekten sollen Nachwuchswissenschaftler beteiligt werden.

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Bewerbungsfrist: 30.04.2024

Stipendien Forschung und Lehre (Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission)

Mit dem Stipendium „Forschung & Lehre“ kann man an einer US-Hochschule oder außeruniversitären wissenschaftlichen Institution zwischen drei und neun Monaten lehren oder forschen oder beide Vorhaben während des Aufenthalts miteinander kombinieren.

Bewerben können sich promovierte Wissenschaftler:innen und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen.

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Bewerbungsfrist: offen – mindestens jedoch 9 Monate vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn