Cybercrime

Die Welt der Computerkriminalität

Inhalt

Bayerische Gemeinde von KryptoLocker betroffen

Wie das Polizeipräsidium Unterfranken in einer Pressemitteilung veröffentlichte, wurde die bayerische Gemeinde Dettelbach Opfer von Cyber-Kriminellen. Durch das Öffnen eines E-Mail-Anhangs hatte sich TeslaCrypt, ein sog. KryptoLocker auf dem Server der Gemeinde installiert. Bei KryptoLockern handelt es sich um Schad-Software, die die Daten auf Servern oder Personal Computern verschlüsselt. Die Täter verlangen – zumeist über eine Mitteilung, welche die Schad-Software auf dem Start-Bildschirm des infizierten Rechners anzeigt, einen „Lösegeldbetrag“ zur Entschlüsselung der Dateien. Aufgrund der Pseudonymität des Bitcoin-Netzwerks sind viele Cyber-Erpresser mittlerweile dazu übergegangen, das Lösegeld in Bitcoin zu verlangen. Die Gemeine Dettelbach zahlte 1,3 Bitcoin (Gegenwert derzeit ca. 490 Euro) für die Entschlüsselung ihrer Daten.

Strafrechtlich kommen bei einem solchen Erpressungfall neben § 253 StGB (Erpressung) auch die §§ 303a StGB (Datenveränderung), 303b StGB (Computersabotage) sowie § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und als Vorbereitungshandlung § 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens von Daten) in Betracht.

Die Ermittlung der Täter gestaltet sich, wegen der schwierigen Rückverfolgbarkeit des Ursprungs der Schadprogramme und der Pseudonymität und Dezentralität des Bitcoin-Netzwerks, häufig schwierig.

Siehe hierzu das Forschungsprojekt BITCRIME sowie Safferling/Rückert, Telekommunikationsüberwachung bei Bitcoins, MMR 2015, 788.