Cybercrime

Die Welt der Computerkriminalität

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Diebstahl virtueller Raumschiffe ist gar keiner, sondern Computerbetrug

In letzter Zeit häuften sich Berichte, dass im Online-Computer-Spiel „Star Citizen“ mehrfach Nutzerkonten gehackt wurden, um dort virtuelle Raumschiffe „zu stehlen“. Dabei verschafften sich die Cyber-Kriminellen Zugang zu den Nutzerkonten und benutzten eine Funktion, die es Nutzern ermöglicht, ihre Raumschiffe „zu verschenken“, um sich die Raumschiffe selbst „zu schenken“. Diese wurden dann später im Internet zum Verkauf angeboten.

Quelle: http://www.heise.de/security/meldung/Virtueller-Schiffsdiebstahl-bei-Star-Citizen-3323060.html?wt_mc=nl.heisec-summary.2016-09-15

Rechtlich gesehen handelt es sich natürlich nicht um Diebstahl im Sinne von § 242 StGB. Denn  hierfür muss es sich bei dem gestohlenen Gut um eine „Sache“ und damit um einen „körperlichen Gegenstand“ handeln. Die Körperlichkeit fehlt jedoch bei virtuellen Gütern. Dennoch gehören virtuelle Güter zum strafrechtlich geschützten Vermögen (sie haben ja auch einen Marktwert). Auch wenn hier im Detail vieles umstritten ist, ermöglicht es die weite Fassung des Computerbetrugs (§ 263a StGB), das Verschenken der Schiffe unter Nutzung der Zugangsdaten des eigentlich Account-Inhabers, als Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs durch „ungefugte Verwendung von Daten“ zu verstehen. Wegen des Marktwerts der Schiffe erleidet der User auch einen Vermögensschaden und der Hacker handelt mit Bereicherungsabsicht. Daneben kommt durch das Verschenken eine Datenveränderung (§ 303a StGB) und eine Computersabotage (§ 303b StGB) in Betracht. Je nachdem, wie sich die Hacker Zugang zu den Accounts verschaffen, machen sie sich bereits bei der Verschaffung des Zugangs nach § 202a StGB wegen Ausspähens von Daten strafbar. Der Verkauf (durch einen nicht Tatbeteiligten) und der Ankauf (in Kenntnis der illegalen Herkunft) der Schiffe ist seit kurzem von der neuen Vorschrift des § 202d StGB (Datenhehlerei) erfasst und strafbar.