Cybercrime

Die Welt der Computerkriminalität

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Krings fordert pauschales Verbot des Darknets in Rede auf dem Europäischen Polizeikongress

Nach einem Bericht von heise.de fordert der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenministeriums, Professor Dr. Günter Krings, in seiner Rede auf dem 22. Europäischen Polizeikongress ein Verbot der Nutzung des Darknets. Die Forderung geht dabei – auf den ersten Blick – noch über das Vorhaben der eigenständigen Kriminalisierung des Betreibens eines Darknethandelsplatzes für illegale Güter, wie es im aktuellen Kooalitionsvertrag der GroKo vereinbart ist, hinaus.

Krings argumentiert damit, dass das Darknet zwar in autokratischen Systemen eine wichtige Funktion habe, in einer „freien, offenen Demokratie“ dagegen keinen legitimen Nutzen habe. Diese Aussage ist insofern interessant, als dass sich eine „freie, offene Demokratie“ gerade dadurch auszeichnet, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu anonymer und gegen die Einsicht Dritter gesicherter Kommunikation einzuräumen. Anders gewendet, stünde einem pauschalen Verbot der Verwendung des Darknets bzw. der Tor-Technologie nicht nur das Fernmeldegeheimnis (und das Verhältnismäßigkeitsprinzip) unseres Grundgesetzes entgegen, es wäre auch politisch ein fatales Signal und ein Schritt weg von der von uns allen geschätzten „freien und offenen Demokratie“. Wer sich vertieft mit diesen Argumenten und alternativen Regulierungsoptionen für das Darknet auseinandersetzen will, dem sei die von mir in den Politischen Studien der Hanns-Seidel-Stiftung veröffentlichte Stellungnahme ans Herz gelegt.

Dr. Christian Rückert, FAU Erlangen-Nürnberg

Cambridge Analytica & Facebook: Eine strafrechtliche Perspektive

Durch die Enthüllungen um die Analyse-Firma „Cambridge Analytica“ gerät der Facebook-Konzern zunehmend unter Druck. Es geht um die Nutzerdaten von bis zu 50 Millionen Facebook-Konten. Nach Medienberichten sollen diese von einem Psychologieprofessor zunächst mit Zustimmung von Facebook erhoben worden sein, später jedoch ohne Zustimmung an Cambridge Analytica weitergegeben worden sein. Diese wiederum sollen die Daten zur Beeinflussung des amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf genutzt worden sein. Aus strafrechtlicher Perspektive ist zumindest die zweite Übermittlung der Daten ohne Zustimmung von Facebook nach deutschem Recht (das hier jedoch keine Anwendung finden wird) strafbar: Nach § 28 Abs. 5 BDSG hätte der Professor die übermittelten Daten nur zu dem Zweck (hier: Forschung) verwenden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Ein Verstoß gegen § 28 Abs. 5 BDSG ist über § 43 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zunächst bußgeldbewehrt. Handelt der Täter vorsätzlich und gegen Entgelt oder in der Absicht sich oder einen Dritten zu bereichern, ist das Verhalten nach § 44 Abs. 1 BDSG sogar strafbar. Zumindest das Vorliegen einer Drittbereicherungsabsicht (Cambridge Analytica ist ein gewinnorientiertes Unternehmen) lag mit hoher Wahrscheinlichkeit vor.

CR

Software soll Hatespeech automatisch erkennnen

Vor Kurzem wurde bekannt, dass Wissenschaftler aus Hildesheim und Antwerpen ein Programm entwickelt haben, das deutschsprachige Hatespeech (also hetzerische Posts und Kommentare in sozialen Netzwerken) automatisch erkennt. Eingesetzt werden könnte das Programm etwa, um den Löschungspflichten der Betreiber der sozialen Netzwerke nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nachzukommen.

Aus juristischer Perspektive ist das jedoch höchst problematisch. Die Frage, ob ein Post oder Kommentar noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht, kann nur durch eine komplexe juristische Abwägung beantwortet werden. Die Kriterien dieser Abwägung differieren auch je nach nationaler Grundrechtsordnung. Abgesehen davon also, dass die Programmierer für jede Rechtsordnung ein eigenes Programm schreiben müssten, erscheint sehr zweifelhaft, ob Algorithmen in der Lage sind, komplexe Wertungsfragen zu lösen. Ohnehin ist an den neuen Löschungspflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes problematisch, dass die Abwägungsaufgabe, die bislang von Gerichten mit ausgebildeten Juristinnen und Juristen vorbehalten war, nunmehr durch die Mitarbeiter der Betreiber der sozialen Netzwerke vorgenommen werden muss und dass auch noch innerhalb sehr kurzer Fristen – insbesondere, wenn man die Menge an zu bearbeitenden Beschwerden bedenkt. Der Einsatz einer Software hilft hier zwar bei der Bewältigung der großen Anfragenmenge, der Meinungsfreiheit tut er jedoch nicht gut.

CR

Erfahrungsbericht über das Planspiel StPO auf der IT-SA 2017

Maximilian Reymann, Student an der FAU im Fachbereich Informatik, berichtet am morgigen Donnerstag, 12.10. um 10:25 im MesseCampus auf der IT-SA 2017 in Nürnberg (NCC Mitte, Foyer Brüssel) über seine Erfahrungen als „IT-Sachverständiger“ im Planspiel StPO, dass der Lehrstuhl von Professor Safferling gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Professor Freiling einmal jährlich veranstaltet. Bei dem Planspiel schlüpfen Studierende der Rechtswissenschaft in die Rollen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und müssen einen fiktiven Strafrechts-Fall von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Urteil in der Hauptverhandlung durchspielen. Die Studierenden der Informatik beteiligen sich als Sachverständige der IT-Forensik und/oder Berater der einzelnen Prozessbeteiligten. Einen Bericht und ein Video der diesjährigen Veranstaltung (produziert von FAU-TV) finden sie hier.

Felix Freiling und Christian Rückert nehmen Stellung zu Live-Stream-Funktion von Facebook

Kurzmitteilung

Auf meedia.de ist ein kritischer Artikel zur Live-Übertragung von (Gewalt-)Verbrechen über die neue Live-Stream-Funktion von Facebook erschienen. Professor Felix Freiling und Dr. Christian Rückert von der FAU haben darin zu wirtschaftlichen und (straf-)rechtlichen Fragen Stellung genommen. Der Artikel geht dabei auch auf den Entwurf des Netzdurchsetzungsgesetzes ein, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor kurzem vorgestellt hat.

Vortrag zu Darknet, Bitcoins und Underground Economy am 23.3.2017

Am Donnerstag, 23.03.2017 hält Dr. Christian Rückert an der Volkshochschule Erlangen einen Vortrag zum Thema „Darknet, Bitcoins und Underground Economy“. Beginn ist um 19 Uhr in der Friedrichstraße 19 in Erlangen. Der Eintritt ist frei.

Das „Darknet“ und die sogenannte „Underground Economy“ sind als neue Internetphänomene derzeit in aller Munde. Dabei ist das „Darknet“ zunächst gar nicht so düster und gefährlich wie es sein Name vermuten lässt. Es gibt gute und nachvollziehbare Gründe für Internetnutzer, an der Verschleierung ihrer IP-Adresse interessiert zu sein. So ist das „Darknet“ ein unschätzbares Werkzeug im internationalen Kampf um Presse- und Meinungsfreiheit gegen totalitäre Regime. Allerdings ist die Identitätsverschleierung – insbesondere unter zusätzlicher Nutzung virtueller Kryptowährungen als Zahlungsmittel – auch für kriminelle Akteure attraktiv. Die (vermeintliche) Anonymität in der „Underground Economy“ stellt die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Es stellt sich daher die Frage, wie eine effektive Strafverfolgung krimineller Darknetnutzer gewährleistet werden kann, ohne das legitime Interesse an und Recht auf Anonymität der legalen Nutzer zu stark einzuschränken.

 

Professor Safferling zur Strafbarkeit von Fakenews und Socialmediabots

Kurzmitteilung

Das FAU-Format „Nachgefragt“ bringt in seiner neuesten Ausgabe ein Interview mit Prof. Dr. Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Thematisiert wurde die strafrechtliche Relevanz zweier aktueller Internet-Phänomene: Fakenews und Socialmediabots.

Das Interview kann hier nachgelesen werden.

YouTube Video des Forums IT-Recht zum Thema „Darknet“

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Seit heute ist das YouTube-Video des Forums IT-Recht des Instituts für Rechtsinformatik der Universität Hannover online.

Die Diskussionsrunde war mit Dirk Büchner (Bundeskriminalamt), Dr. Benjamin Krause (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität), Daniel Moßbrucker (Reporter ohne Grenzen), Linus Neumann (ChaosComputerClub) und Christian Rückert (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht, FAU) besetzt. Die Expertenrunde diskutierte Nutzen und Gefahren des Darknets und virtueller Währungen.

CR

 

Beitrag des Bayerischen Rundfunks zu BITCRIME jetzt online

Link

Der Beitrag des Bayerischen Rundfunks im Netzmagazin ist jetzt online verfügbar unter:

http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-netzmagazin.shtml

In der Sendung des Netzmagazins vom 23.10.2016 ist ab Minute 08:41 der sehr ausführliche Beitrag über das Forschungsprojekt BITCRIME zu hören. Die Moderatorinnen sprachen mit unserem Mitarbeiter Christian Rückert über die neuen Herausforderungen, die virtuelle Kryptowährungen (wie Bitcoin) für das Strafrecht, die Kriminalitätsprävention und die Strafverfolgungsbehörden darstellen. Dabei wurden auch die im Projekt bereits erarbeiteten Lösungsvorschläge thematisiert. Eine ausführliche Vorstellung der Handlungsempfehlung erfolgt im Januar 2017.

CR