Cybercrime

Die Welt der Computerkriminalität

Inhalt

Felix Freiling und Christian Rückert nehmen Stellung zu Live-Stream-Funktion von Facebook

Kurzmitteilung

Auf meedia.de ist ein kritischer Artikel zur Live-Übertragung von (Gewalt-)Verbrechen über die neue Live-Stream-Funktion von Facebook erschienen. Professor Felix Freiling und Dr. Christian Rückert von der FAU haben darin zu wirtschaftlichen und (straf-)rechtlichen Fragen Stellung genommen. Der Artikel geht dabei auch auf den Entwurf des Netzdurchsetzungsgesetzes ein, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor kurzem vorgestellt hat.

Vortrag zu Darknet, Bitcoins und Underground Economy am 23.3.2017

Am Donnerstag, 23.03.2017 hält Dr. Christian Rückert an der Volkshochschule Erlangen einen Vortrag zum Thema „Darknet, Bitcoins und Underground Economy“. Beginn ist um 19 Uhr in der Friedrichstraße 19 in Erlangen. Der Eintritt ist frei.

Das „Darknet“ und die sogenannte „Underground Economy“ sind als neue Internetphänomene derzeit in aller Munde. Dabei ist das „Darknet“ zunächst gar nicht so düster und gefährlich wie es sein Name vermuten lässt. Es gibt gute und nachvollziehbare Gründe für Internetnutzer, an der Verschleierung ihrer IP-Adresse interessiert zu sein. So ist das „Darknet“ ein unschätzbares Werkzeug im internationalen Kampf um Presse- und Meinungsfreiheit gegen totalitäre Regime. Allerdings ist die Identitätsverschleierung – insbesondere unter zusätzlicher Nutzung virtueller Kryptowährungen als Zahlungsmittel – auch für kriminelle Akteure attraktiv. Die (vermeintliche) Anonymität in der „Underground Economy“ stellt die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Es stellt sich daher die Frage, wie eine effektive Strafverfolgung krimineller Darknetnutzer gewährleistet werden kann, ohne das legitime Interesse an und Recht auf Anonymität der legalen Nutzer zu stark einzuschränken.

 

Bericht über BITCRIME Projekt auf heute.de

Kurzmitteilung

Auf heute.de ist ein von Michael Kniess verfasster Beitrag über das Projekt BITCRIME zu finden. Dieses Forschungsprojekt befasst sich mit der Entwicklung neuer Präventionsstrategien und Strafverfolungsmethoden im Bereich virtueller Währungen. Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht beschäftigt sich dabei in Person von Professor Christoph Safferling und seinen Mitarbeitern Johanna Grzywotz und Christian Rückert mit der rechtlichen Bewertung der entwickelten Lösungen.

CR

Proseminar zu „Cybercrime and Cyber-Investigations“

Im Wintersemester 2016/17 bietet unser Mitarbeiter Christian Rückert ein Proseminar zum Thema „Cybercrime and Cyber-Investigations“ an. Dabei werden Themen aus der Computer- und Internetkriminalität ebenso behandelt wie moderne, computer- und internetbasierte Ermittlungsmaßnahmen sowie die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts und Strafprozessrechts auf grenzüberschreitende Sachverhalte mit Internetbezug. Die Lehrveranstaltung findet in Kooperation mit dem Lehrstuhl für IT-Sicherheitsinfrastrukturen (Prof. Dr. Felix Freiling) statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ankündigung.

Proseminarankündigung_WS 2016 2017

Großer Bitcoin-Geldwäschering zerschlagen

Nach Mitteilung der niederländischen Staatsanwaltschaften, sowie nach Berichten des De Telegraaf und www.heise.de, haben niederländische Ermittler einen großen Geldwäschering ausgehoben, der mit der Krypto-Währung Bitcoins operierte. Die beteiligten Ermittlungsbehörden gegen derzeit davon aus, dass es sich bei den gewaschenen Bitcoins um Gewinne aus Geschäften auf den Handelsplätzen im sog. Darknet handelt.

(Quelle: http://www.heise.de/security/meldung/Niederlaendische-Polizei-zerschlaegt-Bitcoin-Geldwaeschering-3079799.html?wt_mc=nl.heisec-summary.2016-01-25)

Diese Online-Handelsbörsen (z.B. die vom FBI ausgehobene Handelsplattform „silk road„) sind nur durch die Nutzung einer Anonymisierungssoftware zur Verschleierung der IP-Adresse zu erreichen  (das bekannteste Beispiel ist die TOR-Software, https://www.torproject.org). Auf ihnen werden neben legalen Gütern vornehmlich auch illegale Waren wie Waffen, gefälschte Kreditkarten, gestohlene Identitäten etc. gehandelt. Um auch eine Rückverfolgung des Geldflusses zu erschweren, ist die Bezahlung in Bitcoins üblich. Im Bitcoin-Netzwerk exisitert nämlich keine zentrale, verwaltende Stelle (wie eine Bank), an die sich Ermittlungsbehörden wenden könnten und die Nutzer können sich beliebig viele pseudonyme „Konten“ (öffentliche Schlüssel) selbst generieren. Die Nutzung von sog. Mixing-Services, die Bitcoins verschiedener Nutzer „einsammeln“ und diesen in zufälliger Verteilung zurück überweisen, erschwert zusätzlich die eigentlich durch die öffentlich einsehbare Transaktionsliste (Blockchain) gegebene Rückverfolgbarkeit der Geldströme im Netzwerk. Traditionelle Fahndungsmaßnahmen stoßen daher schnell an ihre Grenzen.

Siehe hierzu: Safferling/Rückert, Telekommunikationsüberwachung bei Bitcoins, MMR 2015, 788.

Problematischer gestaltet sich der Umtausch in Realwährungen, da dieser bislang vornehmlich über offizielle Bitcoin-Börsen (wie zum Beipiel Bitcoin Deutschland AG, https://www.bitcoin.de) vorgenommen werden kann, die aber zumeist ein KYC-System (Know your customer, also eine Identifikation der Geschäftspartner) verwenden und mit den Behörden kooperieren. An dieser Stelle setzen nun Geldwäscheringe, wie der von der niederländischen Polizei zerschlagene, an. Sie bieten eine Verschleierung der Herkunft der Gewinne und einen Umtausch in Realwährung an. Materiell-strafrechtlich ist dabei vor allem fraglich, ob virtuelle Kryptowährungen – die weder Sache noch Recht sind – unter den Begriff des „Gegenstandes“ in § 261 StGB zu fassen sind.

Da virtuelle Krypto-Währungen aufgrund ihrer Pseudonymität und ihrer weltweiten Verfügbarkeit für kriminelle Aktivitäten mit steigender Verbreitung immer attraktiver werden, ist eine intensive Beschäftigung der Ermittlungsbehörden, der Justiz und der Strafrechtswissenschaft zur Entwicklung neuer Strategien notwendig. Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der FAU beteiligt sich daher an dem, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten, Forschungsprojekt BITCRIME, dass sich mit der Verfolgung und Prävention organisierter Finanzkriminalität im Zusammenhang mit virtuellen Währungen beschäftigt.

Android-Geräte in Uni-Netzwerken häufig gefährdet

Kurzmitteilung

Wer sich mit einem Android-Gerät in einem WLAN an deutschen Universitäten anmeldet, setzt sich der Gefahr eines Cyberangriffs aus. Wie IT-Experten des Deutschen Forschungsnetzes (DFN) und der Universität Ulm berichten, fehlt den Android-Geräten häufig ein installiertes Zertifikat, das eine Authenzitätsprüfung bei der Anmeldung im WLAN vornimmt. Dadurch könnten Angreifer einen sog. Fake-Access-Point (also einen eigenen, vom Angreifer kontrollierten gefälschten Zugangspunkt) zwischenschalten und den gesamten Verbindungsverkehr des Gerätes (inklusive Passwörter und sensible Daten) aufzeichnen. Das notwendige Zertifikat ist bei den meisten anderen üblichen Betriebssystemen vorinstalliert. (Quellen: https://www.dfn-cert.de/aktuell/Google-Android-Eduroam-Zugangsdaten.html; https://idw-online.de/de/news644586; http://www.heise.de/newsticker/meldung/Eduroam-Netz-an-Unis-Android-Nutzer-sollten-dringend-Zertifikat-installieren-3079193.html)

WLAN-Nutzer der FAU, die sicher gehen wollen, dass Ihnen im Uni-WLAN keine solchen Angriffe drohen, sollten sich die Schritt-für-Schritt-Anleitung des RRZE unter http://www.rrze.fau.de/dienste/internet-zugang/wlan/wlan-anleitungen.shtml zur Installation des Zertifikats ansehen.