Cybercrime

Die Welt der Computerkriminalität

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Bericht über BITCRIME Projekt auf heute.de

Kurzmitteilung

Auf heute.de ist ein von Michael Kniess verfasster Beitrag über das Projekt BITCRIME zu finden. Dieses Forschungsprojekt befasst sich mit der Entwicklung neuer Präventionsstrategien und Strafverfolungsmethoden im Bereich virtueller Währungen. Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht beschäftigt sich dabei in Person von Professor Christoph Safferling und seinen Mitarbeitern Johanna Grzywotz und Christian Rückert mit der rechtlichen Bewertung der entwickelten Lösungen.

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Wright will nachlegen

Kurzmitteilung

Craig Wright, der australische Geschäftsmann, der von sich selbst behauptet, Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto zu sein, will den Skeptikern entgegentreten. Nachdem Zweifel an seinen bisher vorgelegten Beweisen laut wurden (vgl. den Blogeintrag vom 03.Mai), will Wright nun nachlegen. Er möchte Bitcoins versenden, auf die nur der Erfinder Zugriff haben kann.

(Quelle: http://www.btc-echo.de/craig-wright-will-fruehe-bitcoin-als-beweis-versenden/)

Es bleibt also weiterhin spannend, ob das größte Rätsel der virtuellen Währungen gelöst ist.

Großer Bitcoin-Geldwäschering zerschlagen

Nach Mitteilung der niederländischen Staatsanwaltschaften, sowie nach Berichten des De Telegraaf und www.heise.de, haben niederländische Ermittler einen großen Geldwäschering ausgehoben, der mit der Krypto-Währung Bitcoins operierte. Die beteiligten Ermittlungsbehörden gegen derzeit davon aus, dass es sich bei den gewaschenen Bitcoins um Gewinne aus Geschäften auf den Handelsplätzen im sog. Darknet handelt.

(Quelle: http://www.heise.de/security/meldung/Niederlaendische-Polizei-zerschlaegt-Bitcoin-Geldwaeschering-3079799.html?wt_mc=nl.heisec-summary.2016-01-25)

Diese Online-Handelsbörsen (z.B. die vom FBI ausgehobene Handelsplattform „silk road„) sind nur durch die Nutzung einer Anonymisierungssoftware zur Verschleierung der IP-Adresse zu erreichen  (das bekannteste Beispiel ist die TOR-Software, https://www.torproject.org). Auf ihnen werden neben legalen Gütern vornehmlich auch illegale Waren wie Waffen, gefälschte Kreditkarten, gestohlene Identitäten etc. gehandelt. Um auch eine Rückverfolgung des Geldflusses zu erschweren, ist die Bezahlung in Bitcoins üblich. Im Bitcoin-Netzwerk exisitert nämlich keine zentrale, verwaltende Stelle (wie eine Bank), an die sich Ermittlungsbehörden wenden könnten und die Nutzer können sich beliebig viele pseudonyme „Konten“ (öffentliche Schlüssel) selbst generieren. Die Nutzung von sog. Mixing-Services, die Bitcoins verschiedener Nutzer „einsammeln“ und diesen in zufälliger Verteilung zurück überweisen, erschwert zusätzlich die eigentlich durch die öffentlich einsehbare Transaktionsliste (Blockchain) gegebene Rückverfolgbarkeit der Geldströme im Netzwerk. Traditionelle Fahndungsmaßnahmen stoßen daher schnell an ihre Grenzen.

Siehe hierzu: Safferling/Rückert, Telekommunikationsüberwachung bei Bitcoins, MMR 2015, 788.

Problematischer gestaltet sich der Umtausch in Realwährungen, da dieser bislang vornehmlich über offizielle Bitcoin-Börsen (wie zum Beipiel Bitcoin Deutschland AG, https://www.bitcoin.de) vorgenommen werden kann, die aber zumeist ein KYC-System (Know your customer, also eine Identifikation der Geschäftspartner) verwenden und mit den Behörden kooperieren. An dieser Stelle setzen nun Geldwäscheringe, wie der von der niederländischen Polizei zerschlagene, an. Sie bieten eine Verschleierung der Herkunft der Gewinne und einen Umtausch in Realwährung an. Materiell-strafrechtlich ist dabei vor allem fraglich, ob virtuelle Kryptowährungen – die weder Sache noch Recht sind – unter den Begriff des „Gegenstandes“ in § 261 StGB zu fassen sind.

Da virtuelle Krypto-Währungen aufgrund ihrer Pseudonymität und ihrer weltweiten Verfügbarkeit für kriminelle Aktivitäten mit steigender Verbreitung immer attraktiver werden, ist eine intensive Beschäftigung der Ermittlungsbehörden, der Justiz und der Strafrechtswissenschaft zur Entwicklung neuer Strategien notwendig. Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der FAU beteiligt sich daher an dem, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten, Forschungsprojekt BITCRIME, dass sich mit der Verfolgung und Prävention organisierter Finanzkriminalität im Zusammenhang mit virtuellen Währungen beschäftigt.