Ausschreibung Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften für 2018: Einsendeschluss 31. Januar 2016

Das Akademienprogramm – das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften – dient der langfristig angelegten geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Geisteswissenschaften im Verständnis des Akademienprogramms schließen die Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften ein. Auch Grenzfragen zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale, vom Wissenschaftsrat bestätigte Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung der kulturellen Überlieferung.

Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rd. 62,9 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden zur Zeit 153 Projekte in 209 Arbeitsstellen finanziert. Für 2018 stehen nur begrenzte Mittel für Neuvorhaben zur Verfügung.

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in Deutschland kann sich bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den Kriterien des Akademienprogramms entsprechen.

Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften (Akademienprogramm) für 2018

Einsendeschluss: 31. Januar 2016

 

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