Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

Auch in diesem Jahr möchten wir über das Stipendienprogramm zur „Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) informieren.
Nähere Informationen zum Programm sind dem nachfolgenden Text bzw. der Homepage des Büros für Gender und Diversity zu entnehmen.Finanziert wird das Stipendienprogramm durch bayerische Landesmittel zur Gleichstellungsförderung.

Stipendienmöglichkeiten:

Mit der Ausschreibung dieses Stipendienprogramms werden auch 2017 wieder besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen durch ein Stipendium gefördert. Für die aktuelle Ausschreibung können sich qualifizierte Promovendinnen in der Abschlussphase ihrer Promotion, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen für ein Stipendium von bis zu 12 Monaten bewerben. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen, bei denen sich das Ziel einer Professur in Deutschland erkennen lässt. Zudem werden für die Phase nach Einreichung der Habilitation Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gewährt. Außerdem können Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben, sich für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben. Eine Förderung ist in allen Fächern möglich; es muss keine Unterrepräsentanz von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dieser Qualifikationsebene verzeichnet sein.

Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.200 Euro für Promovendinnen, 2.200 Euro für Postdoktorandinnen, 2.600 Euro für Habilitandinnen sowie 3.000 Euro für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Höhe des Wiedereinstiegsstipendiums ist von der jeweiligen Qualifikationsstufe abhängig.

Vollständige Bewerbungsunterlagen für die im Zeitraum zwischen dem 01.06.2017 und dem 01.09.2017 beginnende Förderung müssen bis spätestens Dienstag, den 28. Februar 2017 im Referat F4 – Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs eingereicht werden.

Die Entscheidung über die Anträge erfolgt unter Beteiligung der Universitätsfrauenbeauftragten durch die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Eine Beratung der Interessentin vor Antragstellung durch die Leiterin des Büros für Gender und Diversity, Frau Dr. Leicht, wird nachdrücklich empfohlen. Terminanfrage bitte per E-Mail (gender-und-diversity@fau.de) bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist.

Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung:

Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung der Organisation von Tagungen, Symposien, summer schools etc. im Bereich der Genderforschung zur Verfügung.

Formlose Antrage können laufend – jedoch spätestens bis 1. Juli 2017 – an die Frauenbeauftragte der Universität, Frau Prof. Virtanen (Bismarckstraße 6, 91054 Erlangen) PER MAIL eingereicht werden (gender-und-diversity@fau.de).
Antragsberechtigt sind alle hauptamtlichen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.