BMBF Bekanntmachung – Weiterentwicklung der Indikatorik für Forschung und Innovation

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Indikatorik für Forschung und Innovation

Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme zur „Indikatorik für Forschung und Innovation“ das strukturelle Ziel eines langfristig wirksamen Kapazitätsaufbaus im Bereich der Innovationsforschung.

Die zu fördernden Projekte sollen das Instrumentarium zur Erfassung der Leistungsfähigkeit des Forschungs- und Innovationssystems verbessern, weiterentwickeln und der Dynamik auf diesem Gebiet anpassen.

Im Rahmen dieser Richtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 150 000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr nicht überschreiten.

Weitere Informationen sind der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu entnehmen.