Empfehlung der 24. HRK-Mitgliederversammlung vom 24.4.2018: Leitlinien zur Nennung von Affiliationen bei Publikationen

Hervorgehend aus der 24. Mitgliederversammlung der HRK am 24. April 2018 wurden eine Reihe an Leitlinien zur Nennung von Affiliationen bei Publikationen festgelegt, die Benennungen der institutionellen Zugehörigkeit von wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren kohärenter gestalten sollen.

  1. Eine zu benennende institutionelle Zugehörigkeit entsteht grundsätzlich durch ein Arbeitsverhältnis bzw. eine Berufung oder Ernennung – auch als außerplanmäßige/r Professor/in –  die Zulassung zu einem Studium sowie durch die Annahme als Doktorand/-in an einer Hochschule.
  2. Liegt dauerhaft mehr als eine Affiliation vor, beispielsweise durch eine gemeinsame Berufung oder institutionsübergreifende Promotionsprogramme, sind bei Publikationen und Personenidentifikatoren alle entsprechenden Einrichtungen anzugeben.
  3. Bei Lehrbeauftragten sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten ist die aufnehmende Institution ebenfalls zu nennen, sofern die Publikation mit der Tätigkeit an dieser Einrichtung in unmittelbarem Zusammenhang steht.
  4. Bei temporärer Zugehörigkeit zu einer weiteren Institution neben der/den Heimateinrichtung/en kann diese als zusätzliche Affiliation genannt werden, sofern dort substanzielle Forschungsleistungen erbracht wurden. Dies gilt beispielsweise für einen längeren, aber zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an einer Gastinstitution.
  5. Im Falle eines Institutionenwechsels während des Forschungs- und Publikationsprozesses ist in jedem Fall die Einrichtung zu nennen, an der die Forschungsleistung primär erbracht wurde. Fand die Forschungstätigkeit an beiden Einrichtungen zu relevanten Teilen statt, sind beide Einrichtungen zu nennen.
  6. Jede Hochschule legt ihre Bezeichnung in deutscher und englischer Sprache eindeutig fest.

Das vollständige Beschluss-Schreiben steht auf der HRK-Webseite zur Verfügung.