Hochschulpolitik – FSV Medizin

Die Fachschaftsvertretung an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

L. Bogner (Studierendensprecher MedFak), P. Tissier,  M. Bolsinger, S. Veneris, S. v. Rohr, I. Parschat, L. Ebbinghaus, J. Schönberger, A.-S. Scholl, T. Fuhrmann (RCDS)

Turnstraße 7
91054 Erlangen
Mail: fsv-med@fau.de

Erstmal eine Begriffserläuterung: Die FSI – Fachschaft Kanüle ist der eingetragene Verein, der sich um die Humanmediziner an der FAU kümmert. Die Fachschaftsvertretung FSV hingegen ist das hochschulpolitische, offizielle Gremium der Studierenden an der Medizinischen Fakultät und wird einmal jährlich bei den Hochschulwahlen gewählt.

Wir 10 Studierende vertreten alle Studiengänge der Fakultät (rund 3.700 Studierende). Die vier Mitglieder mit den meisten Stimmen sind offizielle Mitglieder im Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät. Auch in vielen anderen Gremien sind wir die Stimme der Studierenden. Wer sich für die Aufgaben der Gremien interessiert, findet dazu unten ein paar Informationen.

Des Weiteren treffen wir uns regelmäßig mit vielen Professorinnen und Professoren, darunter auch mit unseren Studiengangsverantwortlichen Humanmedizin Herrn Prof Dr. T. Volk (Vorklinik)  und Frau Prof. Dr. C. Berking (Klinik), sowie dem Studiendekan, ebenfalls Herrn Prof. Dr. T. Volk (Physiologie).

Folgende Personen bilden die Fachschaftsvertretung:
Gremium Vertreter der FSV
Fakultätsrat Medizin (per Wahl bestimmt) L. Bogner, P. Tissier, M. Bolsinger, T. Fuhrmann
Studienkommission Humanmedizin L. Bogner, S. v. Rohr, S. Veneris
Kommission für Lehre und Studium (MedFak) A.-S. Scholl, J. Schönberger (Erlangen), I. Parschat, S. Veneris (Erlangen-Bayreuth)
Kommission für Studienzuschüsse (MedFak) P. Tissier, I. Parschat, A.-S. Scholl, M. Bolsinger
Kommission für Lehre und Studium (FAU) A.-S- Scholl
Zentrales Gremium für Studienzuschüsse J. Schönberger
Studentischer Konvent der Universität T. Fuhrmann, J. Schönberger, S. Veneris
  • Fakultätsrat 

    hochschulpolitik

Der Fakultätsrat besteht aus zwölf gewählten Professoren, dem Dekan, dem Prodekan und den Studiendekanen, vier wissenschaftlichen Angestellten, zwei Vertretern des nichtwissenschaftlichen Personals, vier studentischen Vertretern aus der Fachschaftsvertretung und der Frauenbeauftragten, sowie, an der medizinischen Fakultät, den Leitern der medizinischen Einrichtungen am Klinikum.
Die Fakultätsräte sind zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät. Wesentliche Entscheidungen des Senats basieren auf Beschlüssen dieses Gremiums (z.B. Berufungslisten, Prüfungsordnungen, Studienordnungen).

  • Studentischer Konvent

Der Konvent (das Studierendenparlament) besteht aus 20 Mitgliedern. Die eine Hälfte wird aus Vertretern der Fakultätsfachschaften gebildet. Die zweite Hälfte wird von den Studierenden bei den Hochschulwahlen direkt gewählt. Der Konvent wählt zu Beginn seiner Amtszeit unter seinen Mitgliedern vier Sprecherräte und die beiden studentischen Senatoren. Wobei der stimmberechtigte Senator das fünfte Mitglied des Sprecherrates ist. Der Sprecherrat vertritt die Studierendenvertretung nach außen.

Die Studierendenvertretung ist für die Belange der Studierenden zuständig. Das bedeutet unter anderem die Vertretung studentischer Interessen in diversen Gremien, sowie die Unterstützung oder Ausrichtung von kulturellen Veranstaltungen von und für Studenten oder Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen.

  • Berufungsausschüsse

Der Berufungsausschuss gibt uns Studierenden wenigstens ein kleinwenig die Möglichkeit mit zu entscheiden, wer bei uns an der Uni Medizin unterrichtet. Punkte, die dabei aus unserer „studentischen“ Sicht eine Rolle spielen sind z.B. „Hat er/sie einen roten Faden in der Vorlesung?“, „Kann man ihm/ihr wirklich zuhören?“, „Wie viele Doktorarbeiten hat er/sie an der bisherigen Uni betreut und wie zufrieden waren die Studenten mit dieser Betreuung?“.

Möchte die Uni einen neuen ProfessorIn einstellen, tritt der Berufungsausschuss zusammen, um einen geeigneten Bewerber für diese Stelle zu finden. In diesen Ausschüssen sitzt jeweils ein/e StudierendenvertreterIn, der/die besonders darauf achtet, dass der/die ProfessorIn für die Lehre geeignete Qualifikationen aufweist. Die Studierendenvertreter können bei Bedarf einen offiziellen Einspruch einlegen, der an den Unipräsidenten geleitet wird.

Vom Ausschuss wird zunächst eine Stellenausschreibung formuliert. Nachdem diese durch mehrere höhere Instanzen (z.B. Fachbereichsrat, Senat der Universität und schließlich auf Landesebene) abgesegnet wurde, wird sie veröffentlicht. Die eingegangen Bewerbungen werden anschließend geprüft und die geeigneten Bewerber werden zu einem Bewerbungsgespräch und einer Probevorlesung eingeladen. Daraufhin werden 2-3 Favoriten ausgewählt. Diese Vorschläge werden wiederum an die o.g. Instanzen gegeben und es wird mit den Berufungsverhandlungen begonnen – worauf der Ausschuss allerdings keinen Einfluss mehr hat.

  • Senat

Dem Senat gehören fünf gewählte Professoren, zwei Vertreter der Mitarbeiter, die Frauenbeauftragte sowie zwei studentische Vertreter an, wobei der zweite Vertreter nur beratend mitwirkt und kein Stimmrecht hat. Der Hochschulrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen acht externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.

In den beiden Gremien werden die Einrichtung /Aufhebung von Studiengängen beschlossen, Forschungsschwerpunkte bestimmt, die Hochschulleitung gewählt, zu Berufungsvorschlägen Stellung genommen, Rechtsvorschriften wie z.B. Prüfungsordnungen oder Satzungen erlassen, sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten behandelt.