Medizin-NC in Teilen verfassungswidrig – was bedeutet das für die Zulassung zum Medizinstudium?

„Der Medizin-NC ist in Teilen verfassungswidrig“ – diese Nachricht lief gestern in jeder Nachrichtensendung. Auch an der FAU Erlangen-Nürnberg war ein Kamerateam der Frankenschau des Bayrischen Rundfunks unterwegs und hat Studierende und unseren FSV-Sprecher interviewt.

FSV-Sprecher Matthias Kaufmann im BR-Interview

Zum Hintergrund hier nochmal die Entscheidung zusammengefasst:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bisherige Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge nach einem langen Verfahren für verfassungswidrig erklärt. Bund und Länder haben jetzt zwei Jahre Zeit, sich ein Alternativverfahren auszudenken.

Was bedeutet das für den Zugang zum Medizinstudium?
Erst einmal ändert sich nicht so viel, nach dem Motto „Der NC ist tot, lang lebe der NC“ wird auch in Zukunft die Abiturnote sicher maßgeblich eine Rolle spielen, aber nicht mehr die einzige. Sie soll auch mit einer Länderquote versehen werden, d.h. Absolventen/innen aus Bundesländern mit schwererem Abitur dürfen keinen Nachteil mehr haben. Zudem fällt die Ortspräferenz weg, also ein taktisches Wählen soll nicht mehr möglich sein. Die Wartezeit wird begrenzt, das bedeutet, dass Gelegenheitsbewerber mit einer hohen Wartezeit nicht mehr bevorzugt zum Zug kommen werden. Das Warten allgemein wird sich dadurch für viele nicht mehr lohnen. Diese Änderungen werden jedoch sicher noch bis mindestens Ende 2019 dauern.

Was ist mit Studierfähigkeitstests?
Die Unis werden (so wie die FAU es ja schon vorsieht) verpflichtet, in Zukunft mehr Kriterien als nur die Abiturnote für die Vergabe heranzuziehen. Die Bedeutung des TMS und des Ham-NAT-Tests wird deshalb sehr sicher zunehmen. Strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche wurden vom BVerfG ebenfalls gefordert.

Was ist die Meinung der Fachschaft bzw. der bvmd?
Medizinplätze sind ein knappes Gut, es kommen jedes Jahr über 50000 Bewerber auf 10000 Plätze. Eine Verteilung, mit der alle zufrieden sind, kann es nie geben. Aber es ist richtig, die bisherige komplexe und unfaire Vergabe zu ändern. Die bvmd fordert deshalb – gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag – die Abschaffung aller Quoten und die Etablierung eines Systems, bei dem die Abiturnote gleichwertig mit einem Studierfähigkeitstest eingerechnet wird. Auch ein Test für Sozialkompetenz und Berufserfahrung (max. 12 Monate) ist vorgesehen. Auswahlgesprächen, wie sie vereinzelt schon laufen, steht die bvmd aufgrund fehlender Objektivierbarkeit und hoher Kosten sehr skeptisch gegenüber. Ein Arbeitspapier zu diesem Modell findest du hier: http://www.mft-online.de/…/2017-07-07_zulassungsverfahren_b…

Wird es mehr Studierende geben?
Nein, das Urteil hat keine Auswirkung auf die Kapazitäten. Es gibt genau so viele Medizinstudienplätze wie bisher. Die Hoffnung ist nur, dass sie ein bisschen fairer verteilt werden. Trotzdem ist das Medizinstudium durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für schlechte Abiturienten sicher immer noch nicht in greifbare Nähe gerückt. (Videoquelle: BR – Bayerischer Rundfunk, Studio Franken)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert