Das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BFHZ) fördert deutsch-französische Kooperationsvorhaben mit Beteiligung bayerischer Hochschulen über Förderung von Mobilität. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich. Unterstützt werden insbesondere:
Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehr) Lehrstühle
Dozentenaustausch, Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen
Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle
Koordinationstreffen
Projekte binationaler Studentengruppen
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen. Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen. Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller. Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Antragsverfahren
Die Projektträger bewerben sich mit einer gemeinsamen, detaillierten Projektbeschreibung. Es wird empfohlen hierfür das entsprechende Formular zu benutzen, das sich auf der Internetseite des BFHZ befindet. Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ, bzw. extern begutachtet.
Förderkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand des BFHZ begutachtet. Projekte deren Förderumfang 5.000,–€ übersteigen, durchlaufen zusätzlich eine externe Evaluierung. Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass dem BFHZ ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite des BFHZ („Download“).
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>.