Forschungsförderung und Internationales

an der Medizinischen Fakultät

Inhalt

Leopoldina-Postdoc-Stipendium

Die Leopoldina vergibt ein „Leopoldina-Postdoc-Stipendium“ an herausragende promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Zielgruppe des Programms sind jüngere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus naturwissenschaftlichen und medizinischen Fachgebieten, die bereits ein eigenständiges Forschungsprofil erkennen lassen. Bei bewilligter Förderung führen sie eigenständige Projekte an den renommiertesten Forschungsstätten ihrer Disziplinen im Ausland durch. Deutsche Wissenschaftler müssen Forschungsstätten im Ausland wählen. Österreichische und schweizerische Wissenschaftler können sich nur für Gastinstitute in Deutschland bewerben.

Ziel des Programms ist, dass die Stipendiaten nach Ablauf des Förderzeitraums in ihr Heimatland zurückkehren und ihre erworbene Qualifikation in den Wissenschaftsstandort einbringen.

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler aus allen Bereichen der Naturwissenschaften, Medizin und Geschichte der Wissenschaften sowie aus den Disziplinen, die durch die Sektionen der Akademie abgedeckt werden. Eine Bewerbung kann bis zu sieben Jahren nach Abschluss der Promotion erfolgen. Bewerber müssen eine besondere Forschungsbefähigung und ein eigenständiges Forschungsprofil aufweisen und durch exzellente Leistungen ausgezeichnet sein.

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Entscheidungen werden viermal jährlich gefällt. Vergabesitzungen werden durchschnittlich alle drei bis vier Monate durchgeführt. Eine Warteliste wird für Anträge sehr geeigneter Kandidaten erstellt, die aus Haushaltsgründen nicht sofort gefördert werden können. Bis zur jeweils folgenden Vergabesitzung bleibt diese bestehen und wird dann nochmals mit einbezogen.

Die Förderung beinhaltet ein personengebundenes, individuelles Vollstipendium. Dieses enthält ein Grundstipendium (entsprechend den Sätzen der Deutschen Forschungs-gemeinschaft –DFG– für Postdoktoranden-/Forschungsstipendien), ggf. Zuschläge (nach Familienstand und Gastort), sowie einen monatlichen Etat von 103.- Euro für Sach- und Verbrauchsmittel (Reisekosten, Laborbedarf etc.). Darüber hinausgehende Kosten müssen zusammen mit der Antragstellung separat aufgelistet und beantragt werden. Bei besonders herausragenden Leistungen während der Förderung kann das Grundstipendium um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Der Aufenthalt am Gastinstitut ist grundsätzlich für ein bis zwei Jahre möglich.  Es soll eine weitgehende finanzielle Unabhängigkeit vom Gastgeber erzielt werden.  Für die Dauer der Förderung existiert in der Akademie mit dem Förderprogramm-Koordinator ein gleichbleibender Ansprechpartner. Eine persönliche Betreuung aller Stipendiaten während der gesamten Zeit ist sichergestellt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Promotion
Bewerbung bis zu sieben Jahren nach Abschluss der Promotion
Nachgewiesene besondere Forschungsbefähigung
Erkennbarkeit eines eigenständigen Forschungsprofils
Beleg für exzellente Leistungen im bisherigen Studien- und Wissenschaftsverlauf
Bewerber müssen sich bei Antragstellung in Deutschland aufhalten.

http://www.leopoldina.org/de/foerderung/das-leopoldina-foerderprogramm/leopoldina-postdoc-stipendium/