Forschungsförderung und Internationales

an der Medizinischen Fakultät

Inhalt

DFG: Forschungsstipendium für Forschungsaufenthalte im Ausland

Ziel der Förderung ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen oder sich in diesem Zusammenhang in neue wissenschaftliche Methoden einzuarbeiten.

Antragsberechtigung

besteht für:

deutsche Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),

ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),

  • sofern sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Arbeit (in der Promotions- und/oder PostDoc-Phase) in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und
  • erklären, zukünftig im Inland wissenschaftlich tätig sein zu wollen.

Für Nachwuchswissenschaftler/innen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland befinden, gelten Einschränkungen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in ihrer wissenschaftlichen Karriere weiter voran geschritten sind, sind ausnahmsweise antragsberechtigt, um sich einer Forschungsaufgabe von besonderer Bedeutung widmen zu können.

Anforderungen an das Projekt

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.

Art und Umfang der Förderung

Stipendiengrundbetrag sowie monatlicher pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten.

Gegebenenfalls:

  • Auslandszuschlag
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Publikationskosten

Leistungen für Eltern:

  • Kinderzulage
  • Unterstützung für Erziehungsleistungen – Stipendienverlängerung oder Kinderbetreuungszuschuss

Zusätzlich können Reisebeihilfen zur Anknüpfung oder Intensivierung wissenschaftlicher Kontakte in Deutschland und ein Zuschuss zu den Umzugskosten für die Rückkehr nach Deutschland gewährt werden (vgl. Merkblatt Stipendien VI. Nr. 1 und 2). Im Anschluss an das DFG-Forschungsstipendium kann ein Rückkehrstipendium zur Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem beantragt werden (vgl. Merkblatt Stipendien VI. Nr. 3).

Dauer der Förderung

in der Regel bis zu 2 Jahren.

Antragsfristen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

http://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/forschungsstipendien/kompakt/index.html