Forschungsförderung und Internationales

an der Medizinischen Fakultät

Inhalt

Internationale DAAD Gastdozentur

Das DAAD-Gastdozentenprogramm, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dient der Internationalisierung der deutschen Hochschulen und der Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre. Die ausländischen Gastdozenten sollen eine internationale Perspektive in den regulären Lehrbetrieb einbringen. Dadurch werden Studierenden bereits an ihrer deutschen Heimathochschule eine internationale Lernerfahrung und interkulturelle Kompetenzen vermittelt, die sie sonst nur bei einem Auslandsstudium erwerben könnten. Bei der Planung einer Gastdozentur sollte daher stets auf eine angemessene Breitenwirkung und Nachhaltigkeit geachtet werden.

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Gastdozenturen zur reinen Sprachvermittlung können nicht gefördert werden. Antragsschluss ist am 11. Dezember 2015 (für Vorhaben ab dem Wintersemester des Folgejahres) bzw. am 15. Juli 2016 (für Vorhaben ab dem Sommersemester des folgenden Jahres).

Modell A (Individualdozentur): 3 Monate bis max. 2 Jahre (Bewilligung zunächst für ein Jahr)
Modell B (Gastlehrstuhl): max. 4 Jahre (Bewilligung zunächst für zwei Jahre)

Auswahl:
Kommission aus Hochschullehrenden; Kriterien: u.a. Beitrag zur Internationalisierung der Lehre, curricularer Gewinn für die Studierenden, Lehrerfahrung und Passung der Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissenschaftler, Multiplikatoreffekt des Projekts

Finanzierung: Per Zuwendungsvertrag an die deutsche Hochschule

Voraussetzung:
Gasthochschule: finanzielle Beteiligung an der Vergütung der Gastdozentin bzw. des Gastdozenten in Höhe von mind. 10% (Modell A) bzw. 30% (Modell B); angemessene Infrastruktur für die Gastdozentur; Integration der Lehre in den Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereich (anrechenbare Leistungen); mind. 6 SWS (Universitäten) bzw. 10 SWS (Fachhochschulen) Lehre
Gastdozentinnen und Gastdozenten: umfangreiche Lehrerfahrung; wissenschaftliche Qualifikation (Promotion bzw. vergleichbarer Abschluss); Teil des Lehrkörpers einer Hochschule im Ausland; ausländische Staatsbürgerschaft
Förderleistungen: Mittel für das Gehalt der Gastdozentinnen/Gastdozenten; Reisekostenpauschale (bei einem Aufenthalt von mind. 2 vollen Semestern auch für ggf. mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder); Mobilitätspauschale für Tagungsteilnahmen; Mittel für Workshops/Tagungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gastdozentur stehen und im Verlauf dieser stattfinden

Weitere Informationen: https://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57164921

Das EU-Programm ERASMUS+ fördert Gastdozenturen (incoming und outoing) bereits ab 2 Tagen. Weitere Informationen hierzu erteilt die ERASMUS+-Koordinatorin der FAU, Fr. Köndgen. Link:
https://www.fau.de/intranet/dozenten-und-personalmobilitaet-ins-ausland/dozentenmobilitaet/erasmus-dozentenmobilitaet/

In den vorklinischen Fächern ist zu berücksichtigen, dass Gastdozenten in die Kapazitätsberechnung einfließen. In den klinisch-theoretischen und klinisch-praktischen Fächern ist dies jedoch nicht der Fall.