Das Kuratorium der Stiftung „Hufeland-Preis“ lobt hiermit einmalig die finanzielle Unterstützung von Dissertationen auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus. Bis zu vier Doktorarbeiten werden mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro unterstützt.
Zur Teilnahme berechtigt sind Doktoranden/Doktorandinnen, die sich in ihrer Arbeit mit der Versorgungsforschung befassen. Die Doktorarbeit muss in 2016 begonnen werden oder in 2016 noch in Bearbeitung sein. Mit der Bewerbung einzureichen sind
- eine Vita des Bewerbers/der Bewerberin.
- die schriftliche Bestätigung des Promotionsthemas, des Bearbeitungsstandes und der vorgesehen Bearbeitungszeit durch die Fakultät oder den Doktorvater/die Doktormutter (Betreuer/Betreuerin)
- eine Beurteilung durch den Doktorvater/die Doktormutter.
Die Bewertung der eingereichten Themen erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung, das auch über die Vergabe der Förderung entscheidet. Im Kuratorium vertreten sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. Die Entscheidung des Kuratoriums ist nicht anfechtbar.
Die Bewerbungen sind bis zum 31. Dezember 2016 unter dem Stichwort „Promotionsunterstützung Stiftung Hufeland-Preis“ zu senden an:
„Hufeland-Preis“
Notar Dr. Christoph Neuhaus
Kattenbug 2
50667 Köln
Die parallel laufende Ausschreibung des Hufeland-Preises 2016 für die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Prävention und Versorgungsforschung besteht neben dieser Auslobung für Doktoranden und Doktorandinnen unverändert weiter. Für Fragen steht der Geschäftsführer der Stiftung, Rechtsanwalt Patrick Weidinger, zur Verfügung (Telefon 0221 148-30785, E-Mail patrick.weidinger@aerzteversicherung.de).