Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Kontakte zum neuseeländischen Partner sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehen; die Fördermaßnahme dient nicht der Kontaktanbahnung.
Thematische Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
- Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
- Geo-, Meeres- und Polarforschung
- nachhaltige Städte inklusive erneuerbare Energien
- Gesundheitsforschung
- fortschrittliche Produktionstechnologien und Dienstleistungen
- zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder1
Für diese Themenfelder sollen durch projektbezogene Mobilität sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
- Reisen und Aufenthalte von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten
Für die Förderung von Reisen und Aufenthalte deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten gilt:
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland sowie das länderspezifische Tagegeld http://internationales-buero.de/media/content/Tagespauschalen_neu.xls werden übernommen. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom Zuwendungsempfänger selbst zu entrichten.
Die Förderung von Reisekosten/-ausgaben und Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftlerinnen/Projektwissenschaftler sowie Expertinnen/Experten erfolgt durch das entsendende Land. - Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden: Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung. - Sachmittel; Vergabe von Aufträgen
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf und Literatur) sowie die Vergabe von Aufträgen sollten in begründeten Ausnahmefällen die Höhe von maximal 10 % der Gesamtprojektfördersumme nicht überschreiten. - Personal zur Koordinierung oder für unterstützende Tätigkeiten bezüglich der internationalen Vernetzung (z. B. Workshoporganisation).
Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal können in geringem Umfang bezuschusst werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalausgaben bzw. -kosten zur Durchführung der eigentlichen Projektdurchführung (z. B. Forschungsarbeiten) und die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Deadline für die erste Stufe: 20. April
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1314.html
Informationen für neuseeländische Partner: http://royalsociety.org.nz/programmes/funds/international/catalyst-fund/catalyst-seeding/funding-opportunities/