Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Argentinien. Die Förderung bezieht sich auf den Personalaustausch, die Koordinierung der bilateralen Kooperation und auf die Organisation von Veranstaltungen. Fristverlängerung bis 30. JuniDie geplanten Maßnahmen sollen Forschungsvorhaben begleiten, die aus anderen Quellen finanziert sind.
Sie sollen folgende Ziele verfolgen:
- wissenschaftlicher Austausch mit Argentinien,
- internationale Vernetzung in den thematischen Schwerpunktbereichen (u.a. Bioökonomie und Biomedizin)
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
Mobilitätsprojekte mit begrenzten Personalmitteln (Mobilität+)
- Austausch von Experten und Nachwuchswissenschaftlern:
Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftler gilt:
Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class bis 1 500 Euro) bis zum und vom Zielort im Partnerland sowie die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten in Argentinien werden übernommen.
Für die Berechnung der Tagegelder gelten folgende Grundsätze:
1 Monat = 30 Tage
An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet- bei einem Aufenthalt bis zu 22 Tagen gewähren wir eine Tagespauschale (inkl. Übernachtungskosten) von 107 Euro pro Tag in Argentinien.
- bei einem Aufenthalt ab 23 Tagen wird für jeweils 30 Tage eine Monatspauschale in Höhe von 2 392 Euro gezahlt.
Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 80 Euro gezahlt.
Die An- und Abreisekosten sowie die Tagegelder für argentinische Projektpartner werden von argentinischer Seite bezuschusst.
- Vorhaben bezogene Sachmittel und Geräte:
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. - Workshops in Deutschland:
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden: Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer in Deutschland, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt. - Personalkosten:
Vorhabenbezogene Personalkosten, also Ausgaben für in Deutschland angestellte Mitarbeiter, die am Projekt beteiligten Forschern spezifisch zugeteilt sind und nicht dem regulären Team angehören, beispielsweise Doktoranden, Post-Doktoranden oder andere wissenschaftliche Assistenten können finanziert werden. In der Regel wird maximal eine halbe Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter bis zu zwei Jahre gefördert.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Da es sich um eine projektbezogene Mobilität und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Deadline für die erste Stufe: 30. Juni 2017 (Frist verlängert!)
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1334.html