Forschungsförderung und Internationales

an der Medizinischen Fakultät

Inhalt

BMBF: Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Indien

Gefördert werden Forschungsprojekte, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien das  Schwerpunktthema Bioinformatik in der Gesundheit bearbeiten.

Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF „Internationale Kooperation“ und dem Zehn-Punkte-Programm des BMBF für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen „Vorfahrt für den Mittelstand“ unter dem Dach von „KMU-international“ und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Indien beizutragen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen von beiden Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden. Die Förderbekanntmachung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem indischen „Department of Biotechnology“ (DBT).

Der technologische Fortschritt gerade im Bereich der modernen Lebenswissenschaften bringt es mit sich, dass z. B. bei bildgebenden Verfahren oder der Proteomik in immer kürzeren Zeiträumen immer größere Datenmengen (Big Data) generiert werden. Die Analyse dieser Datenmengen ist anspruchsvoll, verspricht jedoch großen Nutzen für Prävention oder Diagnostik und eröffnet zudem neue wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenziale. Um diese Potenziale für die Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland und Indien nutzbar zu machen, soll diese Förderrichtlinie dazu beitragen, bilaterale Forschungsvorhaben, die Innovationen innerhalb des Schwerpunktthemas „Bioinformatik in der Gesundheitsforschung“ ermöglichen, zu fördern.

Eine weitere Bekanntmachung mit dem voraussichtlichen thematischen Schwerpunkt „Phytotherapien“ ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Die Zuwendungen für die deutschen Antragsteller können im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 150 000 Euro für die maximale Dauer von 36 Monate gewährt werden.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Januar 2018 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1435.html