Forschungsförderung und Internationales

an der Medizinischen Fakultät

Inhalt

BMBF: Förderung interdisziplinärer Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen

Es soll eine begrenzte Anzahl interdisziplinärer Verbundprojekte gefördert werden, in denen sich Arbeitsgruppen aus universitären, außeruniversitären und gegebenenfalls industriellen Forschungseinrichtungen auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen. Ein Verbund soll in der Regel nicht mehr als fünf bis acht Teilprojekte umfassen. Die Forschungsprojekte eines Verbunds müssen einen gemeinsamen inhaltlichen und/oder methodischen Fokus aufweisen. Die Verbundbildung darf sich dabei nicht an einzelnen muskuloskelettalen Erkrankungen orientieren, sondern an Querschnittsthemen, die verschiedene muskuloskelettale Krankheitsbilder gemeinsam betreffen und deren inter­disziplinäre Bearbeitung neuen Erkenntnisgewinn verspricht.

Ein maßgebliches Ziel der zu etablierenden interdisziplinären Forschungsverbünde ist die Disziplinen-übergreifende Bündelung aller notwendigen Kompetenzen zur gemeinsamen Erforschung dieser krankheitsübergreifenden Forschungsfragen.

Gefördert werden können beispielsweise Forschungsansätze zu folgenden Themen:

  • Erforschung gemeinsamer Pathomechanismen, z. B. im Zusammenhang mit Immunsystem und Entzündung, Schmerz oder Biomechanik;
  • neue Techniken und Methoden der Diagnostik (z. B. Bildgebungsverfahren) und Therapie unter besonderer Berücksichtigung personalisierter Stratifizierungswerkzeuge und Behandlungsansätze;
  • innovative regenerative Therapieansätze unter Einbezug von Biomaterialien zur Knochenheilung und Bindegewebsaufbau;
  • Erforschung der Zusammenhänge von muskuloskelettalen Erkrankungen mit bestehenden Komorbiditäten wie Adipositas, Metabolisches Syndrom, Diabetes mellitus und deren Integration in ganzheitliche Therapieansätze;
  • neue Ansätze in der Versorgungsforschung unter Berücksichtigung von „big data“ und digitalen Anwendungen auf Populationsebene (z. B. Körpersensoren und Wearables).

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 11. April 2019 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

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