Sie haben einen Kollegen in einem der forschungsschwächeren EU-Staaten (Bulgarien, Estland Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Slowenien) und würden gerne intensiver mit diesem kooperieren, um seine und Ihre Forschung voranzubringen?
Vielleicht wäre der „Call for Twinning“ im Rahmen des Horizon 2020 Programms eine Möglichkeit für Sie. Ziel des „Twinning“ ist es, ein eng definiertes Forschungsfeld an einer Einrichtung in den forschungsschwächeren Staaten deutlich zu stärken, indem diese Einrichtung mit mindestens zwei starken Forschungseinrichungen in anderen EU-Staaten kooperiert.
Im Rahmen dieser Kooperation können Kosten für Personalmobilität, Praktika, Konferenzbesuche, die Organisation gemeinsamer Sommerschulen und weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Kontakte gefördert werden. Leider gibt es im Rahmen des Calls keine Förderung für eine Verbesserung der Infrastruktur oder für zusätzliches Personal.
Wenn dieses Programm für Sie interessant klingt, finden Sie hier und hier (ab Seite 14) weitere Informationen. Bitte beachten Sie das lediglich der Partner aus dem forschungsschwachen EU-Staat antragsberechtigt ist. Antragsschluss ist der 07.05.2015.
Bei Fragen hole ich gerne jederzeit weitere Informationen für Sie ein.