Die vorliegende Maßnahme zur Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken setzt auf die exzellente Ausgangsposition auf, die diese nationalen Innovationspole für eine strategische Zusammenarbeit mit Top-Partnern auf internationaler Ebene aufgebaut haben. Herausragende Cluster und Netzwerke sollen dabei unterstützt werden, dort wo es nachhaltig positiv für den Standort Deutschland ist, bereits bestehende Kontakte zu führenden europäischen und internationalen Innovationsregionen mit komplementären Kompetenzen zu intensivieren und in konkrete, tragfähige und nachhaltige Kooperationen zu überführen. Innerhalb dieser Kooperation sollen die Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke mit den internationalen Partnern ausgewählte Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) umsetzen.
Um dieses Ziele zu erreichen, sollen die Managementorganisationen der beteiligten Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke im Rahmen einer maximal zweijährigen Konzeptionsphase zunächst ein Konzept zur Internationalisierung erarbeiten. Dieses baut auf den bestehenden Stärken auf und identifiziert die für den zukünftigen Innovationserfolg nötigen Kompetenzen (z. B. komplementäre Technologien, FuEuI-Kapazitäten, marktspezifisches Know-how). Es wird aus einer vorliegenden Innovationsstrategie des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks abgeleitet. Auf Basis des Internationalisierungskonzepts sollen mit Partnern aus den priorisierten Innovationsregionen konkrete Kooperationsprojekte insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) entwickelt und abgestimmt, die Finanzierung der ausländischen Kooperationspartner geklärt sowie Vereinbarungen über die Grundlagen der Zusammenarbeit (insbesondere im Hinblick auf IPR) getroffen werden.
In einer gegebenenfalls teilweise mit dem Projekt der Konzeptionsphase überlappenden, maximal dreijährigen Umsetzungsphase werden die deutschen Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke im Rahmen von bis zu drei zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts entwickelten Kooperationsprojekten mit den zuvor von ihnen ausgewählten internationalen Partnern, die ihre eigene Finanzierung mitbringen, gefördert.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Vereine.
. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der projektbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragstellerin oder des Antragstellers zuzurechnen sind. Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für die Konzeptionsphase können Mittel in Höhe von maximal 500 000 € pro Jahr beantragt werden, wobei die Laufzeit maximal zwei Jahre beträgt. Die Förderung erfolgt dabei als Innovationscluster im Sinne der AGVO mit einer Förderquote von maximal 50 %.
Für die maximal drei Verbundprojekte der Umsetzungsphase eines Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks können in Summe Mittel in Höhe von maximal drei Mio. € über die Laufzeit von maximal drei Jahren beantragt werden. Eine Förderung der Kooperationspartner außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nicht möglich.
Detailliertere Informationen finden Sie beim BMBF.