Binationale Promotionen im Cotutelle-Verfahren werden immer beliebter. Auch an der FAU sieht die Rahmenpromotionsordnung (§§19-22 RPromO) für alle Fächer die Möglichkeit einer Betreuung nach diesem Verfahren zu.
Leider gibt es ein paar rechtliche Fallstricke, die zu beachten sind. Da das Verfahren eng mit der Partneruniveristät abgestimmt werden muss, ist es notwendig bereits mindestens anderthalb Jahre vor geplantem Abschluss der Promotion mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten. An der FAU sind das vor allem Frau Dr. Susanne Fischer von der Graduiertenschule, das Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät und das Promotionsbüro.
Um ihnen einen ersten Überblick über den notwendigen Prozess zu geben, finden Sie hier einen erläuternden Leitfaden und eine Checkliste, die die zentralen Schritte noch einmal separat aufzählt.
Die Graduiertenschule stellt auch Musterverträge auf deutsch und englisch bereit.
Bei Fragen rund um das Thema binationale Promotionen können Sie sich jederzeit an mich und die Graduiertenschule wenden.