Programmziel:
Anbahnungshilfe für internationale Forschungskooperationen, in denen staatliche sowie staatlich geförderte nichtstaatliche bayerische Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften Partner sind.
Wer/Was wird gefördert?
Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten bis zu 10.000€, in Ausnahmefällen auch Zuschüsse zu Sachkosten. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung. In den letzten Antragsrunden wurden zwischen 75 % und 90 % der beantragten Fördersumme von der BayFOR finanziert. Es muss mindestens ein ausländischer Partner beteiligt sein. Nicht förderfähig sind Kooperationen mit Frankreich, China und Lateinamerika sowie HighTech-Projekte mit Kalifornien, da diese vom jeweiligen Hochschulzentrum gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Professoren/innen und Post-Doktoranden/innen.
Der Antrag muss vor der Einreichung bei der BayFOR vom Referat F 1 gegengezeichnet werden. Senden Sie daher bitte Ihren Antrag per E-Mail zur jeweiligen internen Frist an die Ansprechpartnerinnen im Referat F 1
Detaillierte Informationen:
Gerne können Sie sich bei Fragen auch an mich wenden.