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Max-Kade-Stipendium: USA-Aufenthalte für Nachwuchswissenschaftler

Neben zahlreichen Instrumenten der internationalen Förderung unterstützt die DFG auch die Max-Kade-Foundation, eine gemeinnützige Stiftung nach amerikanischen Recht, in der fachlichen Auswahl von Bewerbern für ein Stipendienprogramm, dessen Ziel es ist, Forschungsaufenthalte von Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern sowie Medizinerinnen und Medizinern aus der Bundesrepublik Deutschland in den USA zu fördern. Das Programm ermöglicht überdurchschnittlich qualifizierten Nachwuchs aus den Naturwissenschaften und der Medizin für einen Zeitraum von einem Jahr einen Forschungsaufenthalt in den USA zu beantragen.

Ziel der Förderung:                                                                                                                                                                        Für einen Zeitraum von einem Jahr können Antragstellende aus dem Bereich der Naturwissenschaften und der Medizin einen Forschungsaufenthalt in den USA beantragen.

Antragsberechtigung:
Überdurchschnittlich qualifizierte Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen (im Regelfall bis zu 12 Jahren nach Promotion), die sich bereits durch eine mehr-jährige Forschungstätigkeit oder herausragende Forschungsleistungen fachlich ausweisen können. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Art und Umfang der Förderung
Zur Zeit gelten folgende Stipendiensätze:

  • Grundstipendium US $ 51.200,–
  • Reisekosten (einschließlich Rückreise) US $ 2.000,–
  • Studienreise innerhalb der USA und Sachkostenzuschuss US $ 2.000,–
  • Zuschlag für Ehegatten und Lebenspartner1 US $ 7.000,–
  • Reisekosten (Ehegatten und Lebenspartner) US $ 2.000,–
  • Kinderzuschlag US $ 2.300,–
  • Reisekosten je Kind $ 1.000,–

Ein Zuschlag für Ehegatten und Lebenspartner und ein Reisekostenzuschuss für mitreisende Familienangehörige kann nur gewährt werden, wenn diese die Stipendiatin oder den Stipendiaten für die gesamte Dauer des Aufenthaltes begleiten.

1Mit Lebenspartner sind nur Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) gemeint.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Webseite der DFG.