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Bilaterale Wissenschaftlerkooperation mit Neuseeland

Beruhend auf dem Abkommen vom 02.12.1977 über wissenschaftlich – technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland hat sich die Kooperation sehr erfolgreich entwickelt.

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit in Forschung und Bildung weiter zu intensivieren und insbesondere vermehrt hervorragende Nachwuchswissenschaftler zu binden.

In folgenden Schwerpunktbereichen werden Kooperationen zwischen deutschen und neuseeländischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.unterstützt:

  • Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
  • Klimaveränderungen ( Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung)
  • Nachwachsende Rohstoffe
  • Produkt-/Lebensmittelsicherheit
  • Biotechnologie
  • Zusätzliche Forschungsgebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder

Die Förderung ist eine reine Mobilitätsunterstützung, d.h. das entsendende Land trägt die Kosten der Reise und des Aufenthalts nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) bzw. der Auslandsreisekosten-Verordnung (ARV).

Die Dauer der Reise soll in der Regel 14 Tage nicht überschreiten.

Ausnahmsweise kann in besonders begründeten Fällen auch ein längerer Aufenthalt unterstützt werden.

Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Januar 2016.

Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier. Falls Sie Fragen haben, kann auch ich gerne die weitere Recherche für Sie übernehmen.