Vorläufige Stellungsnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)

Zur Auswirkungen des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) auf Webangebote
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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Mit der geplanten Neufassung des JMStV zum 1. Januar 2011 sollen künftig auch Webangebote den Anforderungen des
Jugendmedienschutzes genügen. Viele IT-Experten und Organisationen weisen allerdings schon jetzt auf mannigfaltige Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben hin, die u.a. auch neue Kontrollpflichten für die Betreiber von Webangeboten beinhalten.

An der Universität Erlangen-Nürnberg werden mehrere hundert eigenständige Webangebote betrieben, die insgesamt über 9 Millionen Einzelseiten und Dateien öffentlich abrufbar stellen. Abhängig von der endgültigen Umsetzung des JMStV wären möglicherweise umfangreiche Änderungen an den vorhandenen Webangeboten notwendig. Konkrete Informationen über die Art der technischen Umsetzung des JMStV liegen jedoch noch nicht vor. Die Universität ist daher der Meinung, dass die Betreiber von Webangeboten erst nach Vorlage einer konkreten Ausführungsbestimmung tätig werden müssen.

Untermauert wird diese Entscheidung von Dr. Steinhäußer, Controller der Universität:

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als staatliche Einrichtung ist bekanntlich eine nachgeordnete Behörde des Wissenschaftsministeriums. Wenn mit dem JMStV (…) bestimmte neue Pflichten auch auf die Universitäten zukommen sollten (…), wird uns dies das StMWFK mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf mitteilen und uns sagen, wie die Umsetzung des JMStV erfolgen soll.

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter folgenden Links (aktualisiert am 1.12.2010):