Änderung des Webmasters eines Webauftritts mitteilen

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Verantwortliche und Webmaster von Webauftritten darauf hinweisen, dass für die Änderung von Webmastern das Einsenden des Antrags für Webauftritte und Datenbanken zwingend notwendig ist.

Eine Mitteilung via E-Mail in der Form „Ich bin nicht mehr  an der Uni und nicht mehr zuständig“ oder „Seit dem letzten Jahr ist der oder die zuständig“ ist nicht ausreichend. Wir können dies so nicht bearbeiten!
Da jede  Webmasterkennung eindeutig einem Benutzer zugeordnet werden muss und diese Zuordnung im zentralen IdM erfolgt, ist der formelle Weg über das Formular derzeit unumgänglich.

Dies gilt insbesondere auch bei Wechsel von Verantwortlichen. Hier ist auch aus rechtlichen Gründen eine handschriftliche Unterschrift zwingend notwendig.