Zoom-Benutzungsrichtlinie verabschiedet
Das von der UL am 07.04.2021 verabschiedete Dokument heißt offiziell „Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung des Video-Konferenzsystems Zoom an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)“. Dort wird geregelt, wie Zoom für die FAU bereit gestellt wird, welche Formen der Nutzung zulässig und unzulässige sind, wie Daten geschützt werden und noch vieles mehr. Die Nutzungspflicht für Studierende bei Lehrveranstaltungen und bei elektronischen Fernprüfungen sowie bei der Einsicht in Prüfungsunterlagen sowie für Beschäftigte im Rahmen der Aufgaben und Tätigkeiten ihres Beschäftigungsverhältnisses wird dargelegt, gleichzeitig auch die Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Alle Informationen finden Sie im Intranet.
Dr. Monica Hinrichs-Mayer, 21.04.2021