Datenschutzproblematik bei Google Fonts

Das LG München hat am 20.01.2022 ein Urteil mit Signalwirkung hinsichtlich des Gebrauchs von Google Schriften in Websites gesprochen. Dieses sagt zusammengefasst aus, dass Google Informationen über Seitenbesucher erhält, u.a. die IP Adresse, wenn die Google Fonts nicht von einem eigenen Server, sondern direkt über Google-Server eingebunden werden. Der in diesem konkreten Fall zugesprochene Schadensersatz fiel gering aus, aber er ging einher mit einer Androhung eines Ordnungsgelds bei Wiederholung in Höhe von 250.000 EUR. Hier besteht ein Klagerisiko.

Wer ist betroffen? Webangebote der FAU, die selbst (also nicht über CMS) betrieben werden und bei denen Google Fonts, aber auch JavaScript Libraries von Google geladen werden.

Was ist zu tun? Google Fonts und JavaScript Libraries selbst von Google herunterladen und von den eigenen Servern aus anbieten.

Webseiten auf Basis des CMS vom RRZE haben keinen Handlungsbedarf.

 

Dr. Monica Hinrichs-Mayer, 31.03.2022