Aktuelle Informationen – Internationales

Fachbereich Rechtswissenschaft – FAU Erlangen/Nürnberg

Inhalt

PRAKTIKUM oder WAHLSTATION in Barcelona bei Bufete Mañá-Krier-Elvira

Die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im deutsch-spanischen Rechtsverkehr bietet Studentinnen und Studenten mit Spanischkenntnissen (Grundkenntnisse sind ausreichend) beziehungs-weise Interesse an der spanischen Sprache und Kultur die Möglichkeit, ein Rechtspraktikum oder sonstige Auslandsstationen nach dem ersten Staats-examen, in unserer Kanzlei zu absolvieren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind Gesellschafts- und Handelsrecht, Steuerrecht sowie Immobilien-, Erb- und allgemeines Zivilrecht.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an Frau Jessica Wehmeier, Rechtsanwältin und Abogada, bmk@bmk.es, Tel.: 0034 93 487 8030, Balmes 76, Pral. 1ª, 08007 Barcelona.
http://www.bmk.es/

180226 Präsentation Bufete Mañá Krier Elvira

DAAD: Go East- Sommerschulen 2018

Vom 1. März ist die Bewerbung  nach der Registrierung im DAAD-Portal möglich.

Auflistung der geförderten Sommerschulen s. hier: https://goeast.daad.de/de/25457/index.html

Programmziel

Innerhalb der Initiative „Go East“ möchte der DAAD mehr Studierende aus Deutschland für Studien- und Forschungsaufenthalte in die Länder Mittel-, Südost- und Osteuropas sowie Südkaukasus und Zentralasien fördern. Um bereits beim akademischen Nachwuchs das Interesse zu wecken, fördert der DAAD deutsche Studierende, die an Sommer- und Winterschulen teilnehmen möchten. Diese Fortbildungsveranstaltungen werden jedes Jahr während der Sommer- oder Wintermonate von Hochschulen der Region zu den verschiedensten Themen angeboten. Finanziert wird das Programm durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich deutsche Studierende aller Fachrichtungen, die an Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.

https://www.daad.de/ausland/studieren/bewerbung/de/59-bewerbung-um-ein-stipendium

Graduierte mit abgeschlossenem Master sowie Doktoranden sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Die Vergabe eines Stipendiums im Programm an einen Bewerber in zwei  aufeinanderfolgenden Jahren ist ausgeschlossen.

Bewerbungstermin und -ort

Das zweigleisige Bewerbungsverfahren sieht vor, dass Interessenten sich bei der Sommerschule um eine Zulassung und beim DAAD um ein Stipendium bewerben. Die Organisatoren vor Ort legen die Zulassungsvoraussetzungen fest.

Der Bewerbungsschluss im DAAD-Portal ist identisch mit dem Bewerbungsschluss der einzelnen Sommerschulen

Stipendienleistungen

  • Monatliche Teilstipendienrate  (300€ ) wird taggenau berechnet.
  • eine Reisekostenpauschale abhängig vom Zielland (hier)
  • Teilnahmegebühren bis zu max. 650 €

Von den Stipendiaten wird eine angemessene Selbstbeteiligung an den Kosten erwartet.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt kurz vor dem Stipendienantritt (ca. 2 Wochen).

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung für das DAAD-Stipendium ist nur über das DAAD-Portal möglich.

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular hier
  • Motivationsschreiben für die Teilnahme an der Sommerschule (mind. 1 Seite)
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Bescheinigung über andere Förderungen, falls vorhanden (Anrechenbarkeit)

    Separat per Post (in verschlossenem Umschlag) zu schicken: Gutachten eines Hochschullehrers von Ihrer aktuellen Hochschule

  • Das Formular für das Gutachten muss zunächst vom Bewerber im DAAD-Portal (nach vorheriger Registrierung am Portal) im Bereich „Personenbezogene Förderung“ => „Gutachten anfordern“ erzeugt und heruntergeladen werden. Nachdem der Bewerber das so erlangte Formular dann an seinen Gutachter übergeben und dieser das Gutachten erstellt hat, kann das Gutachten entweder vom Gutachter selbst oder vom Bewerber in verschlossenem Umschlag nur (!) auf dem Postweg an die zuständige Stelle im DAAD in Bonn gesendet werden.

Wichtig: Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen von uns bearbeitet werden können!

Wichtige Hinweise

Für die Einreise in die Russische Föderation ist ein Visum erforderlich. Es wird geraten, rechtzeitig mit einem gültigen Reisepass ein Visum zu beantragen. Weitere aktuelle Informationen werden auf der Homepage des Auswärtigen Amtes gegeben:

http://www.auswaertigesamt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-ZLaenderauswahlseite_node.html#letterK

Die rechtzeitige Buchung des Hin- und Rückfluges wird dringend empfohlen. Bitte erst nach einer Zusage vom DAAD buchen.


Kontaktperson:

Olga Gerschun        Sommerschulen in Belarus, Russland

E-Mail: gerschun@daad.de Tel.: 0228-882-475     8:30-12:30


Inna Rechtmann      Sommerschulen in Mittel- und Osteuropa, Zentralasien, Kaukasus

E-Mail: rechtmann@daad.de Tel.: 0228-882-108

BAYHOST Förderprogramme 2018

1. Outgoing-Stipendien der Partnerländer des Freistaates Bayern ins östliche
Europa für Studierende und Promovierende, die in Bayern an einer staatlichen
Hochschule bzw. an einer Hoch-schule in kirchlicher Trägerschaft eingeschrieben
sind (z.T. nur dt. Staatsbürgerschaft):

> Sprachkursstipendien für Sommerkurse in Bulgarien, Kroatien, Polen, Serbien,
Slowakei, Slowenien und Ungarn. Aktuelle Fristen für Ungarn der 26.02.2018 und
für Kroatien (BKS-Kenntnisse auf mind. B1-Niveau) der 11.03.2018; weitere
Ausschreibungen folgen. Die Stipendien umfassen Kursgebühr, Unterkunft und
teilweise Verpflegung sowie Kulturprogramm.

> Studien- und Forschungsstipendien 2018/19 nach Kroatien, Polen und Ungarn.
Aktuelle Fristen für Kroatien der 11.03.2018 und für Ungarn
(Ungarisch-Kenntnisse auf B2-Niveau) der 28. Februar 2018 im Online-Portal der
ungarischen Seite & zusätzlich bis zum 07.03.2018 per E-Mail bei BAYHOST. Eine
Ausschreibung für Polen erfolgt voraussichtlich in Kürze. Eine Kombination mit
der Förderung über Erasmus+ ist grundsätzlich nicht möglich.

2. Outgoing / Incoming: Mobilitätsbeihilfen für Forschungsaufenthalte von
Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern im
östlichen Europa bzw. in Bayern; Förderhöhe max. 1.000€. Ausschreibung:
www.uni-regensburg.de/bayhost/stipendien/mobilitaetsbeihilfen/

3. Outgoing: Mobilitätsbeihilfen für Praktika von Studierenden bayerischer
Universitäten und Hochschulen im östlichen Europa; Förderhöhe 450€.
Ausschreibung:  www.uni-regensburg.de/bayhost/stipendien/mobilitaetsbeihilfen/

4. Incoming: Stipendien des Freistaates Bayern für Deutsch-Sommerkurse an
bayerischen Hochschulen für Studierende sowie Nachwuchsforscherinnen und
-forscher mit Deutschkenntnissen auf mindestens B1-Niveau aus Albanien, Bosnien
und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Mazedonien (FYROM), Montenegro, Serbien,
Slowenien und der Ukraine. Bewerbungsfrist 26.03.2018. Die Stipendien
beinhalten Kursgebühr, Unterkunft, Taschengeld bzw. Verpflegung an einer
bayerischen Hochschule.

5. Incoming: Jahresstipendienprogramm des Freistaates Bayern für Graduierte
aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei,
Tschechien, Ukraine und Ungarn. Das Stipendium dient der Finanzierung eines
Aufbaustudiums (z.B. Master), Forschungsaufenthaltes oder einer Promotion an
einer staatlichen bzw. staatlich geförderten Universität oder Hochschule in
Bayern. Förderhöhe 735€/Monat, zweimalige Verlängerung auf max. drei Jahre
möglich. Eine neue Ausschreibung erfolgt im Sommer 2018; Bewerbungsfrist
voraussichtlich 1. Dezember 2018.

6. Outgoing / Incoming: Die Förder- und Stipendienprogramme der
Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur (BTHA) für den studentischen Austausch
und die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Tschechien finden Sie unter:
www.btha.de

Aktuelle Förder- und Stipendienprogramme Bayern – Tschechien

Dobrý den – guten Tag,
unter www.btha.de finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Förder- und Stipendienprogramme für bayerisch-tschechische Zusammenarbeit im Hochschulbereich:
– akademische Projekte (Workshops, Sommer-/Winterschulen, Exkursionen, Projektvorbereitung),
– Mobilitätsbeihilfen für Studien-, Vortrags- und Forschungsreisen,
– Mobilitätsstipendien für Praktika in Tschechien,
– Stipendien für Forschungsaufenthalte und Fachkurse,
– Stipendien für Sprachkurse in beiden Ländern.
Bewerben können sich Studierende, Lehrende und Forschende an staatlichen und staatlich geförderten Universitäten und Hochschulen in Bayern und Tschechien.

 

Thessaloniki Summer School: „Recent developments on financial crime, corruption and money laundering: European and international perspectives“

Das Research Institute for Transparency, Corruption and Financial Crime der juristischen Fakultät der Aristoteles Universität Thessaloniki lädt ein zu einer Summer School, vom 4.-12.7.2018 zum Thema „Recent developments on financial crime, corruption and money laundering: European and international perspectives
Für nähere Informationen: http://www.law.auth.gr/sites/default/files/Flyer_Summer%20school_2018.pdf

Studium an FAU Partnerhochschulen in Asien 2018/19

Im Rahmen des FAU Austauschprogrammes ist ein 1- oder 2-semestriger, studiengebührenbefreiter Studienaufenthalt u.a. an der National Taiwan University, Taiwan für Jurastudierende möglich.

Die Bewerbung für die Austauschplätze erfolgt über das Referat für Internationale Angelegenheiten. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2018.

Weitere Informationen zu den Partneruniversitäten sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie online unter: https://www.fau.de/international/wege-ins-ausland/studieren-im-ausland/direktaustausch/asien/ .

2018 RENE CASSIN THESIS PRIZE

The application for the René Cassin Thesis Prize is open to any candidates who defended their doctoral thesis in the course of the year 2017 in one of the following disciplines:

·         International Human Rights Law

·         Regional Human Rights Law

·         Comparative Human Rights Law

·         Legal Theory of Human Rights

 

The English section of the Prize was created in 2011. Persons wishing to apply should send three paper copies of their doctoral thesis to the Fondation René Cassin – International Institute of Human Rights, accompanied by a report certifying their thesis defence or an equivalent document, and an electronic copy of their work before the January 31, 2018.

Competing theses will be examined by a jury composed of university professors specialized in the above-mentioned areas of Human Rights Law. The jury’s final decision will be reached in May 2018.

The prize-winning candidate will be offered the opportunity to have his or her work published in the foundation’s Collection and the costs of publication be borne by the foundation.

Contact person

Evangelia VASALOU
Research assistant
evangelia.vasalou@iidh.org

Fondation René Cassin – Institut international des droits de l’homme /
International Institute of Human Rights
2, Allée René Cassin
67000 STRASBOURG
+33 (0)3 88 45 84 51

 

16-monatige DAAD Förderung um japanisch zu lernen

Ein besonderes Angebot für Graduierte bietet der DAAD mit seinem Programm „Sprache und Praxis Japan“. Ziel des Programms ist es, Japanexperten für die Wirtschaft, Verwaltung und Industrie auszubilden. Den Stipendiaten wird dabei Gelegenheit geboten, die japanische Sprache von Grund auf zu erlernen und die Kultur und Wirtschaft des Landes in unmittelbarer Erfahrung zu erleben. Gefördert werden ein Sprachkurs in Japan (10 Monate) und ein Praktikum (6 Monate).
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2018.
Weitere Informationen finden Sie unter: daad.de/go/stipd50015441

Stipendien: Schule des Polnischen Rechts 2018 & LL.M. „Polnisches Wirtschaftsrecht“

Im SoSe 2017/2018 wird an der Jagiellonen-Universität Krakau zum 16. Mal ein deutschsprachiges Lehrprogramm „Schule des Polnischen Rechts“ im Rahmen des DAAD-GoEast-Programms veranstaltet. Es richtet sich an alle interessierten Studenten (ab 3. Semester) und jungen Absolventen der Rechtswissenschaften. Begleitend finden ein Polnisch Intensiv-Sprachkurs und landeskundliche Vorträge statt.
Hierfür stellt der DAAD Stipendien zur Verfügung, welche Lebenshaltungskosten, Reisekosten und die Kursgebühren umfassen. Das Fach-Programm steht jedoch grundsätzlich allen interessierten Juristen – auch ohne DAAD-Stipendium – offen.
Die Schule des Polnischen Rechts bildet gleichzeitig einen wesentlichen Teil des post-graduierten Aufbaustudiums „Polnisches Wirtschaftsrecht“, organisiert in Form eines LL.M.-Programms. Dieses wird im SoSe 2017/2018 und im WiSe 2018/2019 an der Juristischen Fakultät der Universität Krakau zum 10. Mal stattfinden. Das LL.M.-Programm richtet sich an deutschsprachige Juristen mit dem 1. Juristischen Staatsexamen (oder vergleichbarem Abschluss), die sich international und anspruchsvoll im Wirtschaftsrecht weiterbilden möchten.
Die Teilnahme an der Schule des Polnischen Rechts im SoSe 2017/2018 ermöglicht den Erwerb von 34 ECTS-Punkten und in der Zukunft auch die Teilnahme am LL.M.-Programm mit der Anerkennung der erworbenen Leistungen und mit Erwerb von weiteren 26 ECTS-Punkten.

BEWERBUNGSFRIST: 31. Dezember 2017 (Datum des Poststempels)
Nähre Informationen unter: www.sdpr.eu.com und www.llm.law.uj.edu.pl