Unsere Arbeit
Wir machen uns stark für Themen, die im Rahmen unserer medizinischen Ausbildung nur wenig thematisiert werden. Zum einen die Versorgung von Menschen ohne Versicherung oder legalen Aufenthaltsstatus, die in diesem Gesundheitssystem schlichtweg unsichtbar sind und zum anderen das Thema Aufklärung zu Schwangerschaftsabbrüchen. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist ein Grundrecht und so sollte der Gesetzgeber seinen Versorgungsauftrag wahrnehmen und dies sicherstellen. Das Leben, das Wohlbefinden und die Sicherheit schwangerer Personen ist unter allen Umständen zu schützen heißt es. Warum aber gilt das nicht gleichermaßen für Menschen, deren Schwangerschaft ungewollt ist, die sich aus psychischen Gründen nicht in der Lage fühlen, diese auszutragen, oder die schlichtweg in einem kapitalistischen System sich in Ermangelung finanzieller Sicherheit dazu gezwungen fühlen oder die einfach nicht wollen, dass sich der Staat in ihren Uterus einmischt.
Um das umzusetzen organisieren wir zum Beispiel Papaya-Workshops zusammen mit Doctors for Choice Germany e.V. in Erlangen. In diesen Workshops kann der operative Abbruch mittels Saugaspiration an einer Papaya geübt werden.
Wir fordern: Weg mit Paragraf 218 und 218a jetzt! Wir fordern eine vollständige Entkriminalisierung schwangerer Personen mit Abtreibungswunsch, sowie eine Entkriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten die diese durchführen.
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss regelhaft eingeführt werden und sollte eine medizinische Leistung werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Die Weltgesundheitsorganisation sagt: das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, einschließlich dem Recht auf Zugang zu sicherer Abtreibung ist ein Menschenrecht.
Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, Menschen ohne Papiere und Asylberwerbern den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern. Menschen, die sich ohne Papiere, also „illegal“ in Deutschland aufhalten, droht oft die Abschiebung, wenn sie sich in medizinische Behandlung begeben und bei Asylberwerbern reicht die medizinische Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz häufig nicht aus.