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    Was sagt das Gesetz? What does the law say?

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    Was sagt das Gesetz? What does the law say?

    Führt eine bestimmte Handlung nach Abschluss der Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut zum Ende einer Schwangerschaft, spricht man vom Schwangerschaftsabbruch. Nach §218 StGB gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland prinzipiell als rechtswidrig und strafbar. Allerdings gibt es nach §218a StGB bestimmte Ausnahmen in welchen ein Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich nicht verfolgt wird. Hierbei gelten im Wesentlichen zwei Regeln nach welchen ein Abbruch durchgeführt werden kann – die Beratungsregel und die Indikationsregel. 

    Abortion is defined as a certain action which leads to termination of a pregnancy, after the ovum has been lodged into the uterus. According to the law abortion in Germany is unlawfully. Although the law names certain conditions (§218 a StGB) under which the act of abortion won’t be punishable. If you want to get to know more details about the legal situation, have a look at the information brochure which is provided by profamila.

    Abbruch nach der Beratungsregel

    Der Großteil der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland (96,4%) wird nach der Beratungsregel durchgeführt. Damit ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel vorgenommen werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

    1. Der Schwangerschaftsabbruch erfolgt bis zur 12. Woche nach der Befruchtung.
    2. Die Schwangere hat vor dem Zeitpunkt des Abbruchs einen Termin zur Schwangerschaftskonfliktberatung wahrgenommen und kann über diesen Termin eine Bescheinigung vorlegen. (§219 Abs. 2 StGB)
    3. Zwischen Abschluss der Beratung und Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs sind mindestens 3 Tage vergangen.
    4. Ein Arzt oder eine Ärztin führt den Schwangerschaftsabbruch durch. Der ausführende Arzt oder die ausführende Ärztin darf gleichzeitig keine beratende Funktion einnehmen.

    Abbruch nach der Indikationsregel

    Unter der Indikationsregel werden Umstände medizinischer oder kriminologischer Natur verstanden, unter welchen ein Schwangerschaftsabbruch nach §218a Abs. 2 und 3 StGB nicht als regelwidrig gelten.

    Eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch besteht dann, wenn nach ärztlicher Einschätzung, durch den Abbruch der Schwangerschaft, eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit und das Leben der Schwangeren abgewendet werden kann. Liegt eine medizinische Indikation vor, kann der Schwangerschaftsabbruch auch über die 12. Woche hinaus durchgeführt werden. Außerdem besteht keine Beratungspflicht.

    Sprechen unter ärztlicher Einschätzung Gründe dafür, dass eine Schwangerschaft nach sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung eintrat, gilt ein Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation als straffrei. Handelt es sich um eine kriminologische Indikation muss der Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach Befruchtung vorgenommen werden. Hierbei gibt es keine Beratungspflicht.

    Links unter denen du noch ein paar mehr Details zum Gesetzlichen findest:

    https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/abbruch/index.php

    https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/der-beratungsschein/

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    Wichtiger Hinweis

    Unsere Website befindet sich momentan im Auf- und Umbau. Also bitte habt Verständnis, falls etwas nicht funktioniert oder ihr etwas nicht finden könnt.

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    Medizin & Menschenrechte Erlangen e.V.
    Universitätsstraße 40
    91054 Erlangen
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