Mit der Bachelorarbeit kann grundsätzlich frühestens im 6. Semester begonnen werden. Dabei müssen mind. 130 ECTS erbracht sein (FPOs neu § 40).
In Ausnahmefällen kann man aber auch schon im 5. Semester beginnen, solange die 130 ECTS Hürde gemeistert wurde. Dafür muss gesondert ein Antrag an den Prüfungsausschuss geschickt werden.