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Bis wann müssen Prüfungen abgeleistet werden?

Im neuen Bachelorstudium müssen alle Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (also nicht nur 45 ECTS) nach dem 3. Semester BESTANDEN sein (Ausnahme: durch Attest bestätigte Krankheit; bei einer Beurlaubung läuft die Semesterzahl nicht weiter; APO TF neu § 7 i.V.m. § 25, 2, 1).

In die Bachelorphase fließen alle Module mit ein, die nicht zum GOP Abschnitt zählen. Diese beginnt mit dem dritten Semester.

Das Bachelorstudium muss spätestens nach dem 8. und das Masterstudium nach dem 5. Sem. bestanden sein (Ausnahme: durch Attest bestätigte Krankheit; bei einer Beurlaubung läuft die Semesterzahl nicht weiter; APO TF neu § 7).