Halb so wild! Prüfungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden:
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GOP (Grundlagen- und OrientierungsPrüfungen) dürfen 1x wiederholt werden (insgesamt 2x)
- nicht-GOP (Grundlagen- und OrientierungsPrüfungen) dürfen 2x wiederholt werden (insgesamt 3x)
Achtung: Bei Nichtbestehen wird man automatisch vom Prüfungsamt zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht zulässig. Die Wiederholungsprüfung muss dann am nächsten Prüfungstermin ablegt werden (APO TF neu § 28, 1, 4). Dieser liegt grundsätzlich im Prüfungszeitraum des nächsten Semesters.