Inhalt

Nichtbestandene Prüfungen

Halb so wild! Prüfungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden:

  • GOP (Grundlagen- und OrientierungsPrüfungen) dürfen 1x wiederholt werden (insgesamt 2x)

  • nicht-GOP (Grundlagen- und OrientierungsPrüfungen) dürfen 2x wiederholt werden (insgesamt 3x)

Achtung: Bei Nichtbestehen wird man automatisch vom Prüfungsamt zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht zulässig. Die Wiederholungsprüfung muss dann am nächsten Prüfungstermin ablegt werden (APO TF neu § 28, 1, 4). Dieser liegt grundsätzlich im Prüfungszeitraum des nächsten Semesters.