Prüfungen
Alle Regelungen zum Ablegen von Prüfungsleisten für Wirtschaftsingenieure, sind in der Prüfungsordnung der Technischen Fakultät und in der Fachprüfungsordung Wing festgehalten. Das Wesentliche haben wir für Euch im Folgenden zusammengefasst.
Im Bachelorstudium müssen alle Prüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung nach dem 3. Semester BESTANDEN sein (Ausnahme: Attest bestätigte Krankheit; Beurlaubung; etc.). In die Bachelorphase fließen alle Module ein, die keine GOPs sind. Das Bachelorstudium muss spätestens nach dem 8ten, das Masterstudium nach dem 5ten Semester bestanden sein (Ausnahme: Attest bestätigte Krankheit; Beurlaubung; etc.).
Bei Fragen zu Prüfungsformalitäten könnt ihr euch vertrauensvoll an Frau Ute Aigner (+49 9131 85-26762) wenden.
Prüfungsanmeldung
Die Klausuranmeldung muss über Campo innerhalb der 6. und 7. Vorlesungswoche durchgeführt werden. Die vorläufigen Klausurtermine für die wirtschaftlichen Module findet Ihr auf der Seite des Prüfungsamtes Wirtschaftswissenschaften, die technischen Module auf der Seite des Prüfungsamtes der Technischen Fakultät.
Prüfungsabmeldung
Die Abmeldung von einer Klausur ohne Anrechnung eines Fehlversuches und ohne Angabe eines Grunds ist bis Ende des 3. Werktags (Wochenende zählt nicht dazu!) vor dem Prüfungstag über Campo möglich.
Solltet ihr euch erst später abmelden wollen müsst ihr
- dem Prüfungsausschuss die Gründe für die Verspätung und den Rücktritt schriftlich mitteilen
- Eure Prüfungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen
Im Krankheitsfall könnt ihr euch bis zum Zeitpunkt des Klausurantritts mit einem Attest freistellen lassen. Dabei wird Euch kein Fehlversuch angerechnet. Eine Abmeldung ist dennoch nicht möglich, Ihr müsst die Prüfungsleistung im folgenden Semester wiederholen. Erkrankt Ihr während der Prüfung, werdet Ihr zu einem Amtsarzt verwiesen.
Prüfungszeitraum
Die Prüfungen finden in folgenden Zeiträumen statt:
Nichtbestandene Prüfungen
Halb so wild! Prüfungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden:
- GOP (Grundlagen- und OrientierungsPrüfungen) dürfen 1x wiederholt werden (insgesamt 2 Versuche) bis zum 3. Bachelorsemester
- nicht-GOP (Grundlagen- und OrientierungsPrüfungen) dürfen 2x wiederholt werden (insgesamt 3 Versuche)
Achtung: Bei Nichtbestehen wird man automatisch vom Prüfungsamt zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Eine Abmeldung ist nicht zulässig. Die Wiederholungsprüfung muss dann zum nächsten Prüfungstermin abgelegt werden. Dieser liegt grundsätzlich im Prüfungszeitraum des nächsten Semesters.
In Ausnahmefällen können Härtefallanträge eingereicht werden. Da jeder Fall individuell geprüft wird, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt notwendig.