Aktuelle Informationen – Internationales

Fachbereich Rechtswissenschaft – FAU Erlangen/Nürnberg

Inhalt

Förderung von Studienaufenthalten und Forschungspraktika in Bayern und Frankreich

Das BFHZ (Bayrisch-Französisches Hochschulzentrum) vergibt Mobilitätsbeihilfen an Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum im Partnerland durchführen.
Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.

PROFIL

Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.

Der Zuschuss beträgt einmalig 500,–€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,–€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat.
Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

ANTRAGSTELLER

Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vor dem Beginn ihrer Auslandsphase stehen. Studierende, die sich bereits im Partnerland aufhalten, sind nicht antragsberechtigt.

ANTRAGSVERFAHREN

Das Antragsformular befindet sich im Bereich „Download“ unter www.bayern- france.org. Beim Einsenden des Antrags sollten Sie sich bereits an einer französischen oder bayerischen Hochschule beworben haben. Die Mobilitätsbeihilfe des BFHZ kann ab dem ersten Jahr des Studiums jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Es wird um eine semestervorgreifende Bewerbung gebeten.

AUSWAHLKRITERIEN

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender
Merkmale:

– Motivation und Qualität des Antrags
– Abitur- und Studienleistungen
– Gutachten eines Betreuers (siehe „Download“)
– Sprachkenntnisse

FRIST

Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden.

BERATUNG

Das Team der Geschäftsstelle steht allen Interessierten im Vorfeld der Antragstellung gerne zu Verfügung.

Die Ausschreibung, das Antragsformular und weitere Informationen zu den Antragsformalitäten finden Sie unter: www.bayern-france.org

INFORMATION UND KONTAKT
Referentin: Antoinette Humeau, bfhz@lrz.tum.de
+49 89/ 289 22601

Lust auf internationale Kontakte?

Teilnehmer für die internationalen Freiwilligenprogramme gesucht!
 
Das Referat für Internationale Angelegenheiten sucht Freiwillige, die sich gerne für internationale Studierende engagieren möchten. Es gibt drei Freiwilligenprogramme, bei denen Sie sich einbringen können:
 
1.    FAU Volunteers for Internationals https://www.facebook.com/FVIerl/
Die FVI organisiert Events für internationale Studierende der FAU wie die Semester Opening Party, den PubCrawl oder Wochenendausflüge. Interessenten können sich am 6.4. ab 20 Uhr im Glüxrausch informieren oder am 14.4. bei der Semester Opening Party im Zirkel ab 23 Uhr die FVI und die internationalen Studierenden kennenlernen.
 
Alle Studierenden sind herzlich bei der Semester Opening Party am 14.4. im Zirkel willkommen, um sich mit den internationalen Studierenden der FAU zu vernetzen. Die Austauschstudierenden freuen sich auf deutsche Kontakte! Die facebook-Veranstaltung finden Sie hier: https://www.facebook.com/events/183181852326892/
 
2.      Buddyprogramm http://www.fau.de/buddy-programm
Das Buddyprogramm stellt internationalen Studierenden einen Ansprechpartner zur Seite, der ihnen in der Anfangszeit an der FAU hilft, sich zurechtzufinden. Sie finden die Buddybetreuer Ihrer Fakultät auf dieser Website: http://www.fau.de/buddy-programm
Anmeldungen für das Sommersemester 2018 sind am Fachbereich Rechtswissenschaft bei der Referentin für Internationalisierung Frau Goetsch (adele.goetsch@fau.de) noch möglich.
 
3.    Tutorenprogramm
Tutoren sind FAU-Studierende, die das Referat für Internationale Angelegenheiten bei Veranstaltungen wie den Orientierungskursen für Austauschstudierende oder Exkursionen unterstützen. Bei Interesse wenden Sie sich an claudia.tienz@fau.de, Anmeldungen für das Wintersemester 18/19 sind schon möglich.
 
Für alle Programme erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung über Ihr außercurriculares Engagement.
 
FAU275

Abschluss-Stipendium für internationale Studierende Sommersemester 2018

Das Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU bietet aus Mitteln des Freistaats Bayern für das
Sommersemester 2018 ein Abschlussstipendium für internationale Studierende anbietet, welche an der FAU mit dem Ziel eines regulären deutschen Abschlusses studieren. Der Studienabschluss sollte spätestens zum Ende des Sommersemesters 2018 erreicht sein. Bewerben dürfen sich Studierende der
Masterstudiengänge und jener Studiengänge, welche mit einem Staatsexamen abschließen.
 
Die Frist für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist der 26.April 2018, 12 Uhr mittags.
 
Die Ausschreibung ist online zu finden unter:
 
 Die Formulare und Informationen sind auch in englischer Sprache erhältlich, unter: