Aktuelle Informationen – Internationales

Fachbereich Rechtswissenschaft – FAU Erlangen/Nürnberg

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Reisekostenstipendien „Fonds Hochschule International“ (Bayerisches Staatsministerium) – bis 30. Juni 2019 bewerben!

Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt die Universität Erlangen-Nürnberg jedes Jahr Reisekostenstipendien an qualifizierte Studierende aller Nationalitäten für Auslandsaufenthalte weltweit. Die Höhe der Reisekostenstipendien ist abhängig vom Zielland. Sie beträgt bis maximal 400 Euro (Europa) bzw. bis maximal 800 Euro (außerhalb Europas).

 

Gefördert werden Auslandsaufenthalte, die im jeweiligen Förderjahr beginnen:

  • Studienaufenthalte an Partnerhochschulen der FAU; Mindestdauer: 1 Monat
  • Summer Schools und Winter Schools vorrangig an Partnerhochschulen der FAU
  • studienrelevante Praktika (inklusive PJ und Famulatur); Mindestdauer: 4 Wochen
  • Auslandsaufenthalte zur Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit; Mindestdauer: 1 Monat

 

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Sie sind an der FAU regulär immatrikuliert (exklusive Promotion)
  • Sie bleiben während der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes an der FAU regulär immatrikuliert (exklusive Promotion)
  • Sie erhalten keine Reisekostenzuschüsse für Ihren Auslandsaufenthalt aus anderen Quellen
  • Sie erhalten für Ihren Auslandsaufenthalt keine Förderung aus ERASMUS+ (Studium in ERASMUS-Programmländern oder ERASMUS-Partnerländern; ERASMUS-Praktikum)

 

Alle Informationen zum Bewerbungsprozess online unter: https://www.fau.de/studium/wege-ins-ausland/finanzierung-eines-auslandsaufenthaltes/reisekostenstipendien-und-weitere-foerdermoeglichkeiten/#collapse_1.