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Programm WS_2023/2024

    • Am Mittwoch, den 08.11.2023, hält Prof. Dr. Stefan Haack (Europa-Universität-Viadrina in Frankfurt (Oder) ) den Vortrag in Erlangen.
      Thema: Der Rechtsstaat und sein Rechtsbegriff
      Der grundgesetzliche Rechtsstaat hängt von einem klar definierbaren Begriff des öffentlichen Rechts ab, der als solcher zunehmend unter Druck gerät. Im Zentrum dieses begrifflichen Konzepts stehen die subjektiven Rechte und die richterliche Entscheidungssituation – nur von diesen Bezugspunkten her lässt sich das öffentliche Recht qualitativ von anderen, nicht-rechtlichen Erscheinungsformen der Normativität unterscheiden, wie sie häufig auch in nicht-rechtsstaatlichen und totalitären Ordnungen zu finden sind. Die Konsequenzen dieses Zusammenhangs von Rechtstaatlichkeit und Rechtsbegriff werden von der Rechtswissenschaft bislang nur teilweise erfasst und nur unzureichend rechtsdogmatisch verarbeitet; sie betreffen unter anderem die (nicht-)rechtliche Beschaffenheit der hoheitlichen Gewalt, die Bedeutung der subjektiven öffentlichen Rechte im Verwaltungsprozess und das Verhältnis des öffentlichen Rechts zum Zivilrecht.
      Ort: Sitzungssaal (Raum JDC 0.283), Schillerstraße 1
      Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.

 

  • Am Mittwoch, den 06.12.2023, hält Prof. Dr. Julia Hänni (Universität St. Gallen) den Vortrag in Bayreuth.
    Thema: Zur Verfassungsstruktur des Judikativen Rechts
    Der Vortrag beleuchtet den Erkenntnisprozess richterlicher Entscheidfindung. Das Interesse richtet sich auf jene Erkenntnisschritte oberster Gerichte, die über die klassischen juristischen Methoden hinausgehen. Dabei zeigt sich eine spezifische Relevanz des Verfassungsrechts selbst, das die Entscheidfindung normiert, wie auch die massgebliche Bedeutung von Präjudizien. Besprochen wird insbesondere die Präjudizienrezeption mittels gerichtlicher Fallentscheidungsregeln, sog. Präjudizieller Erwägungen, und deren Bedeutung für die Norminterpretation im kontinentalen System. Die Analyse erfolgt mit einem Fokus auf den Bereich der Grundrechte und unter Darlegung des Rezeptionsprozesses der Rechtsprechung des EGMR sowie unter rechtsvergleichender Analyse des US¬Case Law.

    Zur Referentin: Bundesrichterin Prof. Dr. Julia Hänni ist ordentliche Richterin am Schweizerischen Bundesgericht, Lausanne, und Honorarprofessorin für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen.
    Prof. Dr. Hännis 2022 veröffentlichte Monographie „Verfassungsstruktur des Judikaten Rechts“ behandelt das im Vortrag vorgestellte Thema und ist online open access verfügbar

    Ort: K 3 (im Gebäude RW I), Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.

 

  • Am Mittwoch, den 13.12.2023, hält Prof. Dr. Andreas Thier (Universität Zürich) den Vortrag in Erlangen.
    Thema: Rechtszeiten. Überlegungen zu einer Rechtsgeschichte von Zeit und Zeitlichkeiten
    Zeit, verstanden als die Abfolge eines «Vorher», eines «Jetzt» und eines «Nachher», von Dauer und von Unterbrechung, ist eine fundamentale Voraussetzung für die Deutung der Welt. Dem entspricht der «temporal turn», der in letzte Zeit immer mehr Bedeutung in den Geistes- und Sozialwissenschaften gewonnen hat. Das zeigt sich zumindest ansatzweise mittlerweile auch im Diskurs der Rechtswissenschaften. Gerade für Recht und Rechtswissen ist Zeit von besonderer Bedeutung: Die Wahrnehmung von Dauer und von «Zeitablauf» (Art. 43 Abs. 2 BayVwfG), von Fristen oder die Unterscheidung zwischen verschiedenen Phasen in rechtlich geordneten Verfahren sind unverzichtbare Bausteine von Rechtsordnungen. Das gilt auch für den Bezug auf Vergangenheit und Geschichte, wenn es etwa um die Legitimation von Geltungsansprüchen von Recht geht. Deutungen von Zeit im Allgemeinen und ihrer Beziehung zu Recht und Rechtswissen im Besonderen sind Gegenstand historischen Wandels. Diesen Verflechtungen zwischen der Geschichte von Zeitkulturen mit der Geschichte von Recht und Rechtswissen soll im Vortrag nachgegangen werden, in dem über ein laufendes Forschungsprojekt berichtet wird. Beobachtungszeitraum ist die Phase zwischen 1450 und 1750, als in Europa mit der Kalenderreform eine neue Zeitordnung entsteht und als allmählich neue Horizonte der Wahrnehmung von Geschichtlichkeit und Zukunft entstehen. Diese Veränderungen hatten Konsequenzen für Recht und Rechtswissen in Europa, die in den Vordergrund der Betrachtung gerückt werden sollen.
    Ort: Sitzungssaal (Raum JDC 0.283), Schillerstraße 1
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.

 

  • Am Mittwoch, den 10.01.2024, hält Prof. Dr. Stephan Kirste (Paris Lodron Universität Salzburg) den Vortrag in Bayreuth.
    Thema: Recht als Transformation
    Ort: K 3 (im Gebäude RW I), Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.



Programm WS_2022/2023

  • Am Mittwoch, den 09.11.2022, hält Prof. Dr. Moritz Renner (Universität Mannheim) den Vortrag in Erlangen.
    Thema: Wirtschaftsrecht und Politische Ökonomie
    Ausgehend von den USA etabliert sich unter dem Titel ‚Law & Political Economy‘ (LPE) ein neues Forschungsparadigma in der Rechtswissenschaft. Der LPE-Ansatz versteht sich als methodische wie normative Alternative zur ökonomischen Analyse des Rechts. In seiner Kritik einer zunehmend ’neoliberalen‘ Rechtswissenschaft betont der LPE-Ansatz die komplexen Wechselwirkungen zwischen Recht, Politik und Ökonomie. Welche Erkenntnisfortschritte sind vom LPE-Ansatz zu erwarten, insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts? Welche – teils problematischen – Annahmen setzt der LPE-Ansatz voraus?
    Ort: Sitzungssaal (Raum JDC 0.283), Schillerstraße 1
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.
  • Am Mittwoch, den 30.11.2022, hält Prof. Dr. Susanne Hähnchen (Universität Potsdam) den Vortrag in Bayreuth.
    Thema: Michael Kohlhaas und das Rechtsgefühl
    Ort: K 3 (im Gebäude RW I), Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.
  • Am Mittwoch, den 07.12.2022, hält Prof. Dr. Horst Dreier den Vortrag in Erlangen.
    Thema: Hans Kelsens Rechtswissenschaft
    Hans Kelsen hat sein Verständnis der Rechtswissenschaft vor allem in seinem Lebenswerk, der „Reinen Rechtslehre“, ausformuliert. Der Vortrag expliziert die Zielsetzung dieser Lehre, erläutert deren Wissenschaftsprogramm sowie dessen Durchführung anhand der Hauptelemente der Reinen Rechtslehre (vor allem Grundnorm, Stufenbau, Interpretationslehre, Staatsbegriff) und fragt abschließend nach den Konsequenzen dieses Verständnisses für den – letztlich bescheidenen – Erklärungsanspruch der Rechtswissenschaft.
    Ort: Achtung Raumänderung! Der Vortrag von Prof. Dr. Horst Dreier findet im Raum JDC 2.282 im Juridicum in der Schillerstraße 1 statt.
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.
  • Am Mittwoch, den 01.02.2023, hält Prof. Dr. Christoph Schönberger (Universität Köln) den Vortrag in Bayreuth.
    Thema: Parlamentarische Plenarsäle als ungeschriebener Verfassungskommentar
    Ort: K 3 (im Gebäude RW I), Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 − 20:00 Uhr c. t.



Programm SS 2022

  • Am Mittwoch, den 18.05.2022 hält Prof. Dr. Florian Rödl (FU Berlin) den Vortrag in Erlangen.
    Thema: Recht und Gerechtigkeit: Inwiefern zweierlei? – Über einige rechtstheoretische Missverständnisse.
    Für viele bildet der Kontrast von Rechtspositivismus und Vernunftrecht ein wichtiges Thema der Rechtsphilosophie der Gegenwart. Dabei steht für die meisten fest, dass beide Positionen falsch sein müssen. Dies verdankt sich einiger ineinander verschränkter Missverständnisse. Deren Aufklärung fördert zutage: Zur Position des Vernunftrechts gibt es keine verständliche Alternative.
    Ort: Sitzungssaal JDC 0.283, Schillerstraße 1
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.
  • Am Mittwoch, den 25.05.2022 hält Prof. Dr. Rolf Gröschner den Vortrag in Bayreuth.
    Thema: „Republik“ als „Freistaat“: Aktualität einer alteuropäischen Tradition.
    Ausgehend vom synonymen Gebrauch der beiden Titelbegriffe „Republik“ und „Freistaat“ führt der Vortrag über die Verfassungs-, Ideen- und Revolutionsgeschichte republikanischen oder freistaatlichen Denkens zur Aktualität der wehrhaften Republik. Die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Verteidigung des grundgesetzlichen Freistaates wird an drei Beispielen demonstriert: am Entführungsfall Schleyer, am Fall Daschner und an der Flugzeugentführung in Ferdinand von Schirachs Theaterstück „Terror“.
    Ort: Raum K3 im Gebäude RW-I, Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.



Programm WS_2021/2022

  • Am Mittwoch, den 20.10.2021 hält Prof. Dr. Axel Tschentscher (Bern) den Vortrag in Bayreuth.
    Thema: Normativität und Ästhetik von Rechtstexten
    Rechtstexte, insbesondere Gesetzestexte, sollen Norma8vität transpor8eren. Sie sollen durch Normsätze (Text) die jeweiligen Norminhalte (Gebote, Verbote, Erlaubnisse) in genau der Präzision an die Rechtsadressaten übermiHeln, die von den Autoren des Rechtstextes gewollt war. Der Wunsch nach unmissverständlicher VermiHlung hat in den letzten Jahrzehnten zu einer immer technisierteren Rechtssprache geführt. Lange Sätze mit gleichförmigen Begriffen und eindeu8gen Aufzählungen dominieren. Es ist kein Genuss, neue Gesetze zu lesen.
    Hat die Schönheit heute noch einen Platz in der Rechtssprache? Dieser Frage ist der Vortrag gewidmet. Zunächst geht es darum, ob wir überhaupt eine intersubjek8ve Ästhe8k annehmen dürfen, oder ob Schönheit, wie es häufig heisst, reine Geschmackssache ist? Sofern es schönere und weniger schöne Rechtstexte gibt, stellt sich weiter die Frage nach dem Nutzen der Ästhe8k. Wird durch schöne Texte die Funk8on, Norma8vität zu transpor8eren, wirklich gefördert? Das hängt unter anderem von der Art der Rechtstexte ab und von den Adressaten, die damit unmiHelbar angesprochen werden. Es hängt weiter davon ab, ob schöne Texte nur eine symbolische oder zusätzlich eine funk8onale KraZ haben. Gegen schöne Rechtstexte würde sprechen, wenn sie von den eigentlichen Inhalten sogar ablenken und darum – ähnlich wie fake news – eher schaden als nützen würden.
    Ort: H25 (RW I), Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.
  • Am Mittwoch, den 01.12.2021 hält Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Bonn) den Vortrag in Erlangen
    Thema: Das Römisch-Kanonische Prozessrecht als vergessene Grundlage der modernen Hermeneutik.
    In der Geschichte der Hermeneutik fehlt bisher die Zeit des Mittelalters bis zur Aufklärung. Tatsächlich fand diese Zeit im Rahmen der Rechtsordnung die dafür nötigen Lösungen. Dieses Erkenntnis bereichert die interdisziplinäre Geschichte der Hermeneutik und eine wichtige Facette.
    Ort: JDC, Raum 0.283
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c. t
  • Am Mittwoch, den 15.12.2021 hält Prof. Dr. Armin Engländer (Universität München) den Vortag in Erlangen
    Thema: Demokratie in der Krise. Zur Analyse- und Problemlösungskompetenz der Rechtsphilosophie.
    Ort: JDC, Raum 0.283
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c. t
  • Am Mittwoch, den 12.01.2022 hält Prof. Dr. Friederike Wapler (Universität Mainz) den Vortrag in Bayreuth
    Thema: Unantastbar = unabwägbar? Zur Bedeutung der Menschenwürdegarantie bei Entscheidungen über die Verteilung lebensrettender Ressourcen.
    Im Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, das Verfahren der sogenannten „Triage“ im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gesetzlich zu regeln. Es muss demnach gesetzliche Maßstäbe dafür geben, nach welchen Kriterien knappe lebensrettende Ressourcen (z.B. intensivmedizinische Behandlungsplätze) zu verteilen sind, wenn die Kapazitäten nicht für alle Erkrankten ausreichen. Während das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung im Wesentlichen gleichheitsrechtlich begründet hat, wird die Diskussion im verfassungsrechtlichen und medizinethischen Schrifttum vor allem am Maßstab der Menschenwürde geführt. In dem Vortrag wird der Menschenwürdebezug existenzieller Verteilungsentscheidungen anhand umstrittener Kriterien wie dem Lebensalter und der (mutmaßlichen) längerfristigen Überlebensdauer aus verfassungsrechtlicher und rechtsethischer Perspektive untersucht.
    Ort: H25 (RW I), Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.

 

Corona-Info:
Aufgrund der derzeitigen pandemischen Infektionslage müssen die Vorträge leider digital per ZOOM stattfinden.
Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Die ZOOM-Einwahldaten lauten:
ZOOM-Link: https://fau.zoom.us/j/69262667508?pwd=Umlpd3ZnMmsreFBWQXZVRlg4eHl5UT09
Meeting-ID: 692 6266 7508
Kenncode: JGF_2021



Programm SS_2021

  • Am Dienstag, den 27.04.2021 hält Prof. Dr. Marietta Auer (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main) den Vortrag.
    Thema: Was ist Privatrechtswissenschaft?
    Privatrechtswissenschaft ist die wissenschaftliche Erforschung privater Rechtsverhältnisse. Damit stellen sich jedoch zwei Folgefragen. Erstens: Was ist Rechtswissenschaft? Und die zweite Frage, nicht minder schwierig und facettenreich: Was ist Privatrecht? Ziel des Vortrags ist es, sich diesen beiden Fragen auf der Grundlage einer historischen Genealogie rechtswissenschaftlicher Erkenntnistheorien seit dem 19. Jahrhundert zu nähern. Auf dieser Grundlage lassen sich vier Entwicklungsphasen der Privatrechtswissenschaft seit 1800 skizzieren: Am Anfang steht das historisch-philosophische Paradigma der historischen Rechtsschule der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, auf das der realistisch-analytische Szientismus des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts folgte. Das 20. Jahrhundert führte sodann über das pervertierte materiale Wertdenken des Nationalsozialismus zur neomaterialen Privatrechtswissenschaft des späten 20. und frühen 21. Jahrhunderts. Der Vortrag schließt mit einem Ausblick auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Privatrechtswissenschaft.
    Ort: über ZOOM ( bei Präsenz: Fakultätssitzungsraum K3, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30 )
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.
  • Am Dienstag, den 18.05.2021 hält Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen (Fernuniversität Hagen) den Vortrag.
    Thema: Rhetorische Rechtsanalyse – Zur Herstellung und Darstellung eines Rechts zwischen medialen Epochen.
    Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. zu Beginn der griechischen Aufklärung und mit den ersten Studien über die Gerichtsrede entstand die Rhetorik als Lehrfach und allgemeiner Bildungsgang.
    Weit mehr als nur eine Redelehre, bewies sie ihre Leistungsfähigkeit vor allem im Ungewissen: den menschlichen Angelegenheiten wie der Politik, der Staats- und Haushaltsführung und vor allem den Fragen zu Recht und Unrecht, wo weder das eine, wahre Prinzip noch exakte Voraussetzungen greifbar sind.
    Das Handlungsmodell, das die Rhetorik für diese Probleme empfahl, bekennt sich zu den unsicheren Grundlagen allen menschlichen Urteils. Es verzichtet auf Wahrheitsansprüche und empfiehlt stattdessen die plausible Darstellung des Wahrscheinlichen (eikos).
    Argumentativ, auf der Ebene des Logos, leistet dies das Enthymem: der gekonnte Verweis auf die anerkannte Meinung (doxa), das Indiz (semeion) oder die Analogie zum Einzelfall (paradeigma). Auf der Ebene des Ethos stützt man sich auf Sitte, Autorität, die Gesetzestafel oder soziale Bindungen, während Pathos für die emotionale Grundierung sorgt.
    Die Lehren der Rhetorik prägten die europäische Rechtskultur über zweieinhalb Jahrtausende. Trotz wiederholter Kritik und dem scheinbar endgültigen Saalverweis durch die kritische Moderne („irrational“, „Demagogie“) bewahrte das Recht seine rhetorischen Strukturen, auch wenn es im Zeitlauf seine eigene Herstellung immer wieder anders darstellte.
    Die heutige Rhetorische Rechtsanalyse kann zeigen, welche rhetorischen Mittel und Möglichkeiten das Recht auszeichnen und wo sein Einfluss an Grenzen stößt. Von aktuellem Interesse ist dabei, wie sich die Präsentation, namentlich die Selbstpräsentation, des juristischen Logos in Zukunft fortschreiben wird. Da dieser wesentlich durch seine Begriffs- und Textbindung, die materielle wie die substantielle, konstituiert wird, stellt sich angesichts der fortschreitenden Verbildlichung und der digitalen Transformation der Rechtskommunikation die Frage, in welche Richtung sich der bisherige Darstellungsmodus entwickeln wird.
    Ort: über ZOOM ( bei Präsenz: JDC 0.283)
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c. t
  • Am Dienstag, den 01.06.2021 hält Prof. Dr. Uwe Kischel (Universität Greifswald) den Vortag.
    Thema: Rassendiskriminierung und Anti-Rassismus unter dem Grundgesetz.
    Das Grundgesetz verbietet in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG jede Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der Rasse. Es bezieht sich damit auf jede Gruppe von Menschen mit tatsächlich oder auch nur vermeintlich vererbbaren Merkmalen und erfaßt so gerade auch abgelehnte Rassenbegriffe. In dieser seit langem fast einhellig anerkannten Bedeutung ist das Verbot der Rassendiskriminierung eine Reaktion auf den Nationalsozialismus und eine Erfolgsgeschichte. Obwohl die Verfassung damit einen Begriff verwendet, den sie rechtlich begraben will, und trotz der darauf aufbauenden Diskussion gehört der Begriff der Rasse auch in Zukunft in das Grundgesetz. Ein besonders gefährliches Argument in der Diskussion ist die teilweise befürwortete Anbindung an naturwissenschaftliche Sichtweisen zum Begriff der Rasse. Damit wird nicht nur übersehen, daß die Naturwissenschaften hier ein überaus vielschichtiges und sich stetig veränderndes, niemals abgeschlossenes Bild bieten, sondern vor allem, daß es beim Verbot der Rassendiskriminierung um eine juristische und moralische Frage geht, die völlig unabhängig von Naturwissenschaften sein muß. Wortsinn, Geschichte und Schutzfunktion des Begriffs machen deutlich, daß der juristische Begriff auch weiterhin auf die Vererblichkeit von Merkmalen abstellen muß. Demgegenüber versucht die Anti-Rassismus-Bewegung, den herkömmlichen und alltagssprachlichen Begriff der Rasse zu etwas völlig anderem umzudeuten (Rasse als rein soziales Konstrukt) und versteht zudem unter Rassismus etwas ganz anderes als Rassendiskriminierung, nämlich einen praktisch uferlosen Rassismus ohne Rassen. Mit diesem Griff in die rhetorische Trickkiste wird versucht, die überaus negative Konnotation von „Rassismus“ unbemerkt auf völlig andere Sachverhalte zu übertragen, deren Verwerflichkeit alles andere als feststeht und die vielfach neutral oder sogar positiv zu bewerten sind. Die Aufnahme des Begriffs des Rassismus in das Grundgesetz soll diese uferlose Terminologie weit jenseits des gesellschaftlichen Konsenses durch die Hintertür verfassungsrechtlich festschreiben.
    Ort: über Zoom ( bei Präsenz: Fakultätssitzungsraum K3, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30 )
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c. t
  • Am Dienstag, den 22.06.2021 hält Prof. Dr. Oliver Lepsius (Westfälische Wilhelms-Universität  Münster) den Vortrag.
    Thema: Scheitert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor der Corona-Politik?
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist essentieller Bestandteil jeder Grundrechtsprüfung. Praktisch wird mit ihr weitgehend entschieden, in welchem Umfang Grundrechte zugunsten politischer Gestaltungsziele zurücktreten müssen. Nach einem Jahr Erfahrung mit Grundrechtsschutz in der Pandemie zeigt sich zunächst, dass es nur sehr wenige Gerichtsentscheidungen gibt, in denen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung entscheidungserheblich geworden ist. Warum spielt gerade ein solch wichtiger Grundsatz in der pandemischen Praxis eine so geringe Rolle? Spricht dies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder liegt das Problem bei der Pandemiepolitik und den von ihr gewählten Handlungsformen?  Welche alternativen Kontrollmöglichkeiten haben Gerichte, wenn eine Verhältnismäßigkeitsprüfung offenbar ausfällt?  Der Vortrag versucht auf diese Fragen Antworten zu geben.
    Ort: über ZOOM ( bei Präsenz: JDC 0.283 )
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.

 

ZOOM-Daten:
https://uni-bayreuth.zoom.us/j/63942426353?pwd=eXN5dTdqNTR5UkFNei9oaElWaTk2QT09
Meeting-ID: 639 4242 6353,
Kenncode: 676916



Programm WS_2020/2021

  • Am Dienstag, den 15.12.2020 ist Herr Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp (Universität zu Köln) zu Gast.
    Thema: Die Juristenausbildung in der DDR.
    Anders als die Bundesrepublik entfernte die DDR ab 1949 sukzessiv diejenigen Juristen aus der Justiz und der Verwaltung, die eine NS-Belastung aufwiesen. Die neu konzipierte Juristenausbildung war das Herzstück des Versuchs, andere, dezidiert sozialistische Juristen für den neuen Staat bereitzustellen. Die Geschichte der Juristenausbildung in der DDR, die der Vortrag nachzeichnet, erweist sich vor diesem Hintergrund als beständiges Experimentierfeld, das auch im Vergleich mit der zeitgleichen Ausbildung in der Bundesrepublik interessante Wege und Irrwege aufzeigen kann.
    Ort: über ZOOM
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.
  • Am Dienstag, den 12.01.2021 hält Herr Prof. Dr. Jochen Bung (Universität Hamburg) den Vortrag.
    Thema: Vom eindeutigen und zweideutigen Recht – Eine Rekonstruktion der Einleitung zur Metaphysik der Sitten Immanuel Kants.
    Kant wird gerne als Bezugspunkt für eine Trennung von Recht und Moral verwendet. Dadurch wird oft übersehen, dass Kants Rechtsphilosophie nur verständlich ist, wenn man erfasst, worin sich Recht und Moral nicht unterscheiden.
    Diesen Zusammenhang will der Vortrag anhand bestimmter Passagen aus der Einleitung in die Metaphysik der Sitten verdeutlichen.
    Ort: über ZOOM
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c. t
  • Am Dienstag, den 02.02.2021 hält Frau Prof. Dr. Elisabeth Holzleitner (Universität Wien) den Vortag.
    Thema: Verfahrensgerechtigkeit und die Frage nach Wahrheit und Lüge in der Rechtsprechung.
    Wenn es darum geht, einem Konflikt gerecht zu werden, dann ist die Verfahrensgerechtigkeit ganz besonders gefragt. Sie ist im Verfahrensrecht institutionalisiert; es geht nicht zuletzt darum, die involvierten Parteien eines Rechtsstreits so zu stellen, dass sie den Ausgang des Verfahrens letztlich akzeptieren können, selbst dann, wenn sie mit ihren Anliegen nicht durchdringen. Das bedeutet auch, dass die Parteien sich im Lauf des Verfahrens entsprechend einbringen können, sei es mit eigenen Aussagen oder den Aussagen von Zeug*innen und Sachverständigen, die ihre Anliegen unterstützen. Solche Vorbringen sind dann jedenfalls interessengeleitet. Sie sind insofern mit etwas belastet, das ich als „Bürden der Narration“ bezeichnen möchte – ein Begriff, den ich anschließend an Rawls „Bürden des Urteilens“ entwickle. Damit soll erhellt werden, inwiefern Aussagen aus den Sphären verschiedener Parteien nicht lügenbehaftet sein müssen, um nicht zu konvergieren. Freilich ist der Schritt von der perspektivischen Darstellung hin zur Lüge bisweilen nicht sehr groß. Der Vortrag wird die mit diesen Fragen angesprochenen Herausforderungen anhand einiger Beispiele aus Recht, Literatur und Populärkultur erörtern.
    Ort: über Zoom
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c. t
  • Am Dienstag, den 09.02.2021 hält Herr Prof. Dr. Matthias Armgardt (Universität Hamburg) den Vortrag.
    Thema: Analogien und Computational Law.
    Der Vortrag hat die Entwicklung formaler Sprachen zur Erfassung der „höheren Jurisprudenz“ am Beispiel der Analogie zum Gegenstand. Vielfach wurde und wird die Ansicht vertreten, eine formale Erfassung der Rechtswissenschaft sei nur auf der „unteren“ Ebene der Norm und der Subsumtion unter deren Tatbestandsmerkmale möglich. Es soll gezeigt werden, dass dies nicht richtig ist. Am Beispiel der Analogie wird dargestellt, wie eine formale Sprache aussehen könnte, die Wertungen berücksichtigt, auf deren Grundlage eine Korrektur von Rechtsnormen (sei es erweiternd durch Analogie oder verengend durch teleologische Reduktion) möglich ist.
    Ort: über ZOOM
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.



Programm SS_2020

  • Am 13.05.2020 hält Herr Hans-Peter Haferkamp einen Vortrag in Erlangen
    Thema: Juristenausbildung in der DDR
    Ort: JDC 0.283
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.
  • Am 27.05.2020 hält Herr Matthias Armgardt einen Vortrag in Bayreuth
    Thema: Logik bei Leibniz (Arbeitstitel)
    Ort: Fakutätssitzungsraum K3, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30
    Zeit: 18-20 Uhr c. t
  • Am 01.07.2020 hält Herr Jochen Bung einen Vortrag in Erlangen
    Thema: Vom eindeutigen und zweideutigen Recht – Eine Rekonstruktion der Einleitung zur Metaphsik der Sitten Immanuel Kants
    Ort: JDC 0.283
    Zeit: 18-20 Uhr c. t
  • Am 22.07.2020 hält Frau Elisabeth Holzleithner einen Vortrag in Bayreuth
    Thema: Gerechtigkeit als regulatives Ideal des Rechts
    Ort: Fakutätssitzungsraum K3, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.



Programm WS_2019/2020

  • Am 06.11.2019 hält Dr. Dr. Ralph Christensen einen Vortrag in Erlangen

    Thema: Das Ende der Lehrstuhljurisprudenz? Zum Sprachverständnis der Jurisprudenz.
    Ort: JDC 0.283
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.

  • Am 27.11.2019 hält Prof. Dr. Uwe Volkmann einen Vortrag in Bayreuth

    Thema: Zur Rückkehr des Positivismus im Verfassungsrecht
    Ort: Fakutätssitzungsraum K3, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30
    Zeit: 18-20 Uhr c. t

  • Am 04.12.2019 hält Prof. Dr. Alexander Somek einen Vortrag in Bayreuth

    Thema: Recht als Kritik der praktischen Vernunft
    Ort: Fakutätssitzungsraum K3, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30
    Zeit: 18-20 Uhr c. t

  • Am 15.01.2019 hält Prof. Dr. Thomas Duve einen Vortrag in Erlangen

    Thema: Rechtsgeschichte, Wissensgeschichte, Globalgeschichte
    Ort: JDC 0.283
    Zeit: 18:00 – 20:00 Uhr c.t.



Programm SS_2019

  • Vortrag am Dienstag, den 7. Mai 2019

    Referent: Prof. em. Dr. Dres.h.c. Ulfrid Neumann
    Thema: Recht als Realität und als Fiktion,
    Ort/Zeit: 18-20 Uhr in Bayreuth

  • Vortag am Mittwoch, den 22. Mai 2019

    Referentin: Prof. Dr. iur. et lic.rer.pol Anne van Aaken
    Thema: Völkerrechtsbefolgung aus ökonomischer und psychologischer Perspektive
    Ort/Zeit: 18-20 Uhr in Erlangen

  • Vortag am Mittwoch, den 26. Juni 2019

    Referent: Prof. Dr. Christoph Möllers
    Thema: Eigenwert und Eigenheit des Rechts – zwischen Begriffsbestimmung und gesellschaftlicher Funktion
    Ort/Zeit: 18-20 Uhr in Erlangen

  • Vortag am Mittwoch, den 3. Juli 2019

    Referent: Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
    Thema: Staat und Herrschaft im Europa des 21. Jahrhunderts
    Ort/Zeit: 18-20 Uhr in Bayreuth