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Masterzulassung

Eine direkte Zulassung erfolgt, wenn:

  • die Bachelornote 2,5 oder besser beträgt ODER

  • K-Fächer (bestimmte Module, siehe Studienführer) im Umfang von 25 ECTS mit 2,7 oder besser abgelegt wurden

Sollten beide Voraussetzungen nicht erfüllt worden sein, wird man nach der Bewerbung um einen Master-Studienplatz zu einem Zulassungsgespräch eingeladen. Dabei wird der Bewerber auf Basis folgender Kriterien beurteilt:

  • sichere Kenntnisse in den fachspezifischen Grundlagen

  • gute Kenntnisse im Bereich einer fachlichen Spezialisierung entsprechend einer wählbaren Studienrichtung des Masterstudiengangs

  • Motivation zum Masterstudium

  • positive Prognose aufgrund steigender Leistungen im bisherigen Studienverlauf