Aktuelle Informationen – Internationales

Fachbereich Rechtswissenschaft – FAU Erlangen/Nürnberg

Inhalt

DAAD-Go East Programm: „Polnische Rechtsschule“ und LL.M. an der Jagiellonen Universitat Krakau

Im SoSe 2018/2019 wird an der Jagiellonen-Universität Krakau zum 17. Mal ein deutschsprachiges Lehrprogramm „Schule des Polnischen Rechts“ im Rahmen des DAAD-GoEast-Programms veranstaltet. Es richtet sich an alle interessierten Studenten (ab 3. Semester) und jungen Absolventen der Rechtswissenschaften. Begleitend finden ein Polnisch Intensiv-Sprachkurs und landeskundliche Vorträge statt.

Hierfür stellt der DAAD Stipendien zur Verfügung, welche Lebenshaltungskosten, Reisekosten und die Kursgebühren umfassen. Das Fach-Programm steht jedoch grundsätzlich allen interessierten Juristen – auch ohne DAAD-Stipendium – offen.

Die Schule des Polnischen Rechts bildet gleichzeitig einen wesentlichen Teil des post-graduierten Aufbaustudiums „Polnisches Wirtschaftsrecht“, organisiert in Form eines LL.M.-Programms. Dieses wird im SoSe 2018/2019 und im WiSe 2019/2020 an der Juristischen Fakultät der Universität Krakau zum 11. Mal stattfinden. Das LL.M.-Programm richtet sich an deutschsprachige Juristen mit dem 1. Juristischen Staatsexamen (oder vergleichbarem Abschluss), die sich international und anspruchsvoll im Wirtschaftsrecht weiterbilden möchten.

Die Teilnahme an der Schule des Polnischen Rechts im SoSe 2018/2019 ermöglicht den Erwerb von 34 ECTS-Punkten und in der Zukunft auch die Teilnahme am LL.M.-Programm mit der Anerkennung der erworbenen Leistungen und mit Erwerb von weiteren 26 ECTS-Punkten.

 BEWERBUNGSFRIST:                                   21. Dezember 2018 (Datum des Poststempels)

Nähre Informationen unter:                               www.sdpr.eu.com und www.llm.law.uj.edu.pl

Neue Ausschreibungsrunde PROMOS Stipendium – Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU

DAAD-PROMOS-Stipendien der Fakultäten

Die PROMOS-Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziert. Sie werden an der FAU fakultätsspezifisch vergeben. Sie können sich nur für die PROMOS-Stipendien der Fakultät oder des Fachbereiches bewerben, an dem Sie immatrikuliert sind.

Studierende können grundlegend für folgende Arten von Auslandsaufenthalten ein PROMOS-Stipendium erhalten:

  • Studienaufenthalte (mindestens 1 Monat Dauer)
  • Abschlussarbeiten (mindestens 1 Monat Dauer)
  • Praxisaufenthalte (mindestens 6 Wochen Dauer), wenn diese nicht in einer anderen Programmlinie des DAAD förderbar sind
  • Sprachkurse an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland (mindestens 3 Wochen Dauer und Kursumfang von in der Regel 25 Wochenstunden)
  • Fachkurse z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen (keine Vortrags- und Kongressreisen)

Bitte beachten Sie die zusätzliche Bewerbungsfrist in der Ausschreibung des FB Rechtswissenschaften für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juli 2018 und 31. Dezember 2018 beginnen.

Mehr Informationen sowie aktuelle Ausschreibungen und Formulare finden Sie hier: https://www.fau.de/studium/wege-ins-ausland/finanzierung-eines-auslandsaufenthaltes/daad-promos-stipendien/

Bei Fragen zu den PROMOS-Stipendien des Fachbereichs Rechtswissenschaft wenden Sie sich bitte an Adèle Goetsch, Referentin für Internationalisierung am Fachbereich Rechtswissenschaft.

BAYHOST-Mobilitätsbeihilfen 2018: Zusätzliche Ausschreibung

Folgende Vorhaben können gefördert werden:
  1. Forschungsaufenthalte von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern (Maximale Fördersumme: 1.000 Euro)
  2. Internationale akademische Projekte (Maximale Fördersumme: 3.000 Euro)
  3. Praktika im östlichen Europa (Förderpauschale: 450 Euro)
Nähere Informationen finden Sie hier:
Der Antragsschluss ist in allen drei Programmen der 27. Juli 2018.

 

Praktikum im ungarischen Parlament mit Stipendium

Der Präsident des ungarischen Parlaments verkündet hiermit in Kooperation mit dem Präsidenten des deutschen Bundestages für junge Deutsche im Jahr 2018 die folgende Ausschreibung:

HANS von DOHNANYI STIPENDIUMSPROGRAMM.

Das Programm dauert von 15. September bis 15. Dezember 2018.
Der/die Bewerber/in muss über einen Universitätsabschluss als Jurist, Politologe, Soziologe sowie in den Fachbereichen Verwaltung und Volkswirtschaft verfügen.

Bewerbungsfrist: 31. Juli 2018.

Eine weitere Beschreibung des Programms finden Sie hier: Hans_von_Dohnanyi_Ösztöndíjas_Program_német.

Deutsch-Israelische Juristenvereinigung – Einladung zur Jugendtagung für Studenten, Referendare und wiss. Mitarbeiter

Vom 2. bis 9. September 2018 treffen sich ca. 40 junge, angehende Juristen aus Deutschland und Israel, um gemeinsam über juristische Fragen zu diskutieren und sich über ihre jeweiligen Rechtskulturen und politische Themen auszutauschen. Es erwartet sie eine tolle Woche, die die Gruppe zum Teil im Kibbuz Dalia – gelegen zwischen Tel Aviv und Haifa – sowie Tel Aviv verbringen wird. Interessante Tagungsthemen sowie etliche spannende Ausflüge und Besuche stehen auf unserem Programm. Wichtig: Tagungssprache ist Englisch.

Durch eine Förderung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz können wir 40 Studenten etc. – 20 aus Deutschland und 20 aus Israel – die Teilnahme an der Tagung zu besonderen Konditionen ermöglichen. Es wäre sehr schön, wenn Sie in Ihrem Institut/Fachbereich potentielle Interessenten dafür begeistern könnten.

Anbei schicke ich Ihnen die Teilnahme- und Anmeldeunterlagen. Weitere Infos finden Interessenten auch auf der DIJV-Homepage www.dijv.de.

Programm:  Programme_Youth_Conference_27.4.2018

Anmeldebogen: Anmeldeformular_Jugendtagung_Israel_2018-1

Förderung von Studienaufenthalten und Forschungspraktika in Bayern und Frankreich

Das BFHZ (Bayrisch-Französisches Hochschulzentrum) vergibt Mobilitätsbeihilfen an Studierende, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum im Partnerland durchführen.
Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.

PROFIL

Der Mobilitätszuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich planen. Die Mittel dienen als zusätzliche Mobilitätsbeihilfe und der Deckung von Mehrkosten zu Beginn einer studentischen Mobilitätsphase.

Der Zuschuss beträgt einmalig 500,–€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,–€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat.
Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

ANTRAGSTELLER

Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die vor dem Beginn ihrer Auslandsphase stehen. Studierende, die sich bereits im Partnerland aufhalten, sind nicht antragsberechtigt.

ANTRAGSVERFAHREN

Das Antragsformular befindet sich im Bereich „Download“ unter www.bayern- france.org. Beim Einsenden des Antrags sollten Sie sich bereits an einer französischen oder bayerischen Hochschule beworben haben. Die Mobilitätsbeihilfe des BFHZ kann ab dem ersten Jahr des Studiums jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Es wird um eine semestervorgreifende Bewerbung gebeten.

AUSWAHLKRITERIEN

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender
Merkmale:

– Motivation und Qualität des Antrags
– Abitur- und Studienleistungen
– Gutachten eines Betreuers (siehe „Download“)
– Sprachkenntnisse

FRIST

Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden.

BERATUNG

Das Team der Geschäftsstelle steht allen Interessierten im Vorfeld der Antragstellung gerne zu Verfügung.

Die Ausschreibung, das Antragsformular und weitere Informationen zu den Antragsformalitäten finden Sie unter: www.bayern-france.org

INFORMATION UND KONTAKT
Referentin: Antoinette Humeau, bfhz@lrz.tum.de
+49 89/ 289 22601

Lust auf internationale Kontakte?

Teilnehmer für die internationalen Freiwilligenprogramme gesucht!
 
Das Referat für Internationale Angelegenheiten sucht Freiwillige, die sich gerne für internationale Studierende engagieren möchten. Es gibt drei Freiwilligenprogramme, bei denen Sie sich einbringen können:
 
1.    FAU Volunteers for Internationals https://www.facebook.com/FVIerl/
Die FVI organisiert Events für internationale Studierende der FAU wie die Semester Opening Party, den PubCrawl oder Wochenendausflüge. Interessenten können sich am 6.4. ab 20 Uhr im Glüxrausch informieren oder am 14.4. bei der Semester Opening Party im Zirkel ab 23 Uhr die FVI und die internationalen Studierenden kennenlernen.
 
Alle Studierenden sind herzlich bei der Semester Opening Party am 14.4. im Zirkel willkommen, um sich mit den internationalen Studierenden der FAU zu vernetzen. Die Austauschstudierenden freuen sich auf deutsche Kontakte! Die facebook-Veranstaltung finden Sie hier: https://www.facebook.com/events/183181852326892/
 
2.      Buddyprogramm http://www.fau.de/buddy-programm
Das Buddyprogramm stellt internationalen Studierenden einen Ansprechpartner zur Seite, der ihnen in der Anfangszeit an der FAU hilft, sich zurechtzufinden. Sie finden die Buddybetreuer Ihrer Fakultät auf dieser Website: http://www.fau.de/buddy-programm
Anmeldungen für das Sommersemester 2018 sind am Fachbereich Rechtswissenschaft bei der Referentin für Internationalisierung Frau Goetsch (adele.goetsch@fau.de) noch möglich.
 
3.    Tutorenprogramm
Tutoren sind FAU-Studierende, die das Referat für Internationale Angelegenheiten bei Veranstaltungen wie den Orientierungskursen für Austauschstudierende oder Exkursionen unterstützen. Bei Interesse wenden Sie sich an claudia.tienz@fau.de, Anmeldungen für das Wintersemester 18/19 sind schon möglich.
 
Für alle Programme erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung über Ihr außercurriculares Engagement.
 
FAU275

Abschluss-Stipendium für internationale Studierende Sommersemester 2018

Das Referat für Internationale Angelegenheiten der FAU bietet aus Mitteln des Freistaats Bayern für das
Sommersemester 2018 ein Abschlussstipendium für internationale Studierende anbietet, welche an der FAU mit dem Ziel eines regulären deutschen Abschlusses studieren. Der Studienabschluss sollte spätestens zum Ende des Sommersemesters 2018 erreicht sein. Bewerben dürfen sich Studierende der
Masterstudiengänge und jener Studiengänge, welche mit einem Staatsexamen abschließen.
 
Die Frist für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist der 26.April 2018, 12 Uhr mittags.
 
Die Ausschreibung ist online zu finden unter:
 
 Die Formulare und Informationen sind auch in englischer Sprache erhältlich, unter: