Der Alumni-Verein des Fachbereichs Rechtswissenschaft (a*jfe e. V.) lädt alle Interessierten sehr herzlich zum nächsten Vortragsabend am 04.07.2011 um 18.30 Uhr im Unicum Erlangen (Carl-Thiersch-Straße 9) ein. Dr. Jörn Heinemann wird zum Thema „Anwaltshaftung – aktuelle Fragen und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung“ referieren. Wenn ein Mandant mit dem Ausgang seines Rechtsstreits nicht zufrieden ist, beginnt oftmals ein neuer Konflikt – nunmehr zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Regressstreitigkeiten gehören – auch dank einer nicht gerade anwaltsfreundlichen Rechtsprechung – zu den unerfreulichen Seiten des Anwaltslebens. Im Vortrag wird daher neben den Haftungsrisiken besonders auf die Frage eingegangen, wie Anwälte sich schützen können. Dr. Heinemann ist seit 2004 Notar, seit 2001 Lehrbeauftragter an der FAU Erlangen-Nürnberg und seit 2005 Mitglied im Ausschuss der Bundesnotarkammer für Verfahrens- und Berufsrecht. Der Referent ist Autor mehrerer Publikationen u. a. zum Anwaltshaftungsrecht und Mitautor zahlreicher Kommentare.