Fachbereich Rechtswissenschaft

Blog der Serviceeinheit "Lehre und Studienberatung"

Inhalt

Hinweis zum Schwerpunktbereich 2

Aus organisatorischen Gründen ließ es sich für das Wintersemester nicht vermeiden, die Vorlesung IPR I und Rechtsvergleichung parallel anzubieten. Für diejenigen, die vorhaben, im folgenden Sommersemester IPR II zu belegen, wird deshalb empfohlen, zunächst IPR I zu hören und auf die Vorlesung Rechtsvergleichung im folgenden Wintersemester auszuweichen.