BayBITV trat in Kraft – Checkliste für Webanwendungen

Seit dem 1.1.2007 gilt die BayBITV.

Demnach müssen ab sofort alle Webauftritte und Webanwendungen, die nach diesem Datum (re|ge)launcht werden, die Bedingungen der barrierefreien Informationstechnologie erfüllen.
(Übrigens macht die Verordnung keinen Unterschied zwischen Internet und intranet!)

Das RRZE hat zusammen mit der Stadt München (die dies im Rahmen des LiMUX-Projektes nutzt) und einigen externen Experten eine Checkliste erstellt.
Die Ausfüllung der Checkliste soll in Kürze verbindlich gemacht werden für alle Einrichtungen der Universität, die einen neuen Webauftritt oder eine neue Webanwendung anschaffen wollen.

Da ein unerfahrener Auftraggeber in einer Einrichtung jedoch oft nur schwer die Qualität eines Angebots einschätzen und beurteilen kann, werden leider häufig die falschen Angebote angenommen. In manchen Fällen liegt zudem die Vermutung nahe, dass Internetpräsenzen absichtlich so erstellt werden, dass ein späterer Wechsel zu einer anderen Agentur erschwert oder sogar unmöglich wird. Auch die befürchteten Mehrkosten werden von seriösen Agenturen inzwischen vehement widerlegt. In Expertenkreisen ist man sich einig, dass barrierefreie Webauftritte im Gegenteil sogar wirtschaftlicher und leichter pflegbar sind als ihre herkömmlichen Pendents. Um Folge- bzw. Wartungsaufträge zu erhalten, ist die Nachhaltigkeit einer Webanwendung oder eines Webauftritts für manche Agenturen zudem nicht unbedingt erstrebenswert.

Die Checkliste soll verhindern, daß neue Webauftritte in schlechter Qualität erstellt werden, die zudem auch noch überteuert sind.

Die Checkliste, sowie weitere Informationen finden sich auf den Informationsseiten zum Projekt Vorlagenkatalog:
http://www.vorlagen.uni-erlangen.de/regeln/checkliste.shtml